Schadenrecht
Unfallersatzfahrzeuge: Sorgfalt bei den Mietverträgen
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Das Thema Mietwagenrisiko nimmt an Fahrt auf. Regressversuche der Versicherer dürften zunehmen, um vermeintlich zu hohe Mietwagenkosten zum Teil zurückzuverlangen. Umso wichtiger wird es, die Mietpreise sorgfältig zu vereinbaren.
Zart entwickelt sich das Pflänzchen des „Mietwagenrisikos“. Mehr und mehr Gerichte gestehen dem Geschädigten die volle Erstattung der Kosten unter dem Tarifgesichtspunkt zu, wenn er im Gegenzug eventuelle Rückforderungsansprüche gegen den Autovermieter wegen überhöhter Abrechnung an den Versicherer abtritt.
Diesen Weg hat der BGH bei den Reparaturkosten und den Sachverständigenkosten vorgezeichnet. Vorausgesetzt ist, dass der Geschädigte selbst aktiv wird und nicht der Rechnungssteller aus der Abtretung des Schadenersatzanspruchs.
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