Schadenregulierung
Unfallschadenreparatur am Urlaubsort
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Wer seinen Karosseriebetrieb in einer Urlaubsregion hat, wird sich über das nachfolgend beschriebene Urteil freuen. Allen anderen Leserinnen und Lesern empfiehlt der Autor, den Beitrag bis zum Ende lesen. Denn da geht es um den Rücktransport zum Heimatort.
Doppeltes Pech: Der Unfall ereignet sich am Urlaubsort weit vom Wohnort entfernt, eine Heimfahrt mit dem beschädigten Fahrzeug kommt nicht mehr in Betracht. Der Geschädigte fragt im Reparaturbetrieb, ob die Reparatur bis zum Ende seines Urlaubs fertig werde. Die Antwort lautet: Voraussichtlich ja. Aber dann gelingt das doch nicht. Die Heimreise tritt der Geschädigte mit dem Mietwagen an.
Doch wie kommt das reparierte Fahrzeug später an den Wohnort? Und wie kommt der Mietwagen an den Urlaubsort zurück?
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