Kreditvertragsbedingungen
Wenn der Vertragsbruch existenzbedrohend werden kann
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Wer Fremdfinanzierung braucht, tut sich gerade oft schwer. Doch auch wer sie hat, muss sich vorsehen, diese nicht wegen Vertragsbruchs zu riskieren.
Das Kleingedruckte in den Verträgen hat es oft am meisten in sich. Das gilt natürlich auch und gerade für Kreditvertragsbedingungen von Unternehmen – sogenannte Covenants. Die Gefahr für Covenant-Brüche steigt in jeder Krise. Doch ein Bruch kann für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben, bis hin zu Kreditkündigung und Insolvenz – oder die Finanzierung zumindest deutlich verteuern. Fahrzeug- und Karosseriebauer sollten darauf achten, einen solchen Vertragsbruch zu vermeiden.
Für Kreditgeber gelten Financial Covenants als wichtiges Frühwarnsystem. Besonders gängig sind Klauseln zur Nettoverschuldung im Verhältnis zum Ebitda oder auch zur Gesamtverschuldung im Verhältnis zum Eigenkapital sowie dem Free Cashflow im Verhältnis zum Schuldendienst, die regelmäßig eingehalten werden müssen. Auch Non-Financial Covenants sind wichtig. Hierzu gehören Berichts- und Informationspflichten sowie weitere Auflagen, die durch Bestimmungen wie Negative-Pledge- oder Cross-Default-Klauseln Gläubigerschutz gewährleisten.
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