Schadenrecht Wenn Seitenscheiben zum Problem werden

Von Rechtsanwalt Joachim Otting 2 min Lesedauer

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Beim Ausbau einer Seitenscheibe kann diese reißen. Versicherer unterstellen der Werkstatt dann oft die unsachgemäße Handhabung. Dabei handelt es sich um ein ganz normales Risiko.

Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtund­raeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.(Bild:  Otting)
Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtund­raeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.
(Bild: Otting)

Die Seitenscheiben, die „nur in der Rechnung“ aus- und wieder eingebaut wurden, tatsächlich aber lediglich zum drumherum lackieren abgeklebt waren, sind im Zuge der Regressthematik zu einer heiklen Angelegenheit geworden. Zu berechnen, was gar nicht geleistet wurde, war schon immer strafrechtlich relevant. Durch die Regressaktivitäten mancher Versicherer kann man sich nun heftig daran verbrennen.

Wer sich aber präzise an die Vorgaben aus den Gutachten hält, weiß: Das Ausbauen der Scheibe gelingt nicht immer schadenfrei, sodass manche Scheibe erneuert werden muss. Dann verweigern viele Versicherer die Erstattung der Kosten für die neue Scheibe mit der Begründung, die Werkstatt habe sie durch unsachgemäße Handhabung beschädigt. Also müsse sie die Kosten für die gerissene Scheibe selbst tragen.