»F+K«-Business-Experts Wie der Investitionsbooster Betrieben nutzt

Von Dr. Dennis J. Hartmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, und Carina Rathmann, Steuerberaterin – Gehrke Econ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 4 min Lesedauer

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Veränderte Abschreibungsregelungen, sinkende Körperschaftssteuer: Mit dem sogenannten Investitionsbooster-Gesetz der Bundesregierung ergeben sich auch für Werkstätten neue Möglichkeiten. Die »F+K«-Business-Experts geben einen Überblick.

Für Investitionen – etwa in Werkstattausrüstung (Symbolfoto) – gibt es durch den Investitionsbooster der Bundesregierung jetzt neue Abschreibungsmöglichkeiten. Dabei müssen Werkstattbetriebe allerdings einiges beachten.(Bild:  Bild: ProMotor)
Für Investitionen – etwa in Werkstattausrüstung (Symbolfoto) – gibt es durch den Investitionsbooster der Bundesregierung jetzt neue Abschreibungsmöglichkeiten. Dabei müssen Werkstattbetriebe allerdings einiges beachten.
(Bild: Bild: ProMotor)

Nach zwei Jahren ohne Wirtschaftswachstum soll Deutschland wieder attraktiver für Investitionen werden. Mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ oder „Wachstumsbooster“ möchte die Bundesregierung das Wirtschaftswachstum ankurbeln, das Vertrauen in die Wirtschaft stärken und die internationale Standortattraktivität verbessern. Das Gesetz wurde vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist seit dem 19. Juli 2025 in Kraft. Auch für das Kfz-Gewerbe ergeben sich Chancen und Vorteile.

Degressive Abschreibung von Investitionen

Die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter, welche zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wurden verbessert. Diese Wirtschaftsgüter dürfen degressiv mit bis zu 30 Prozent im Jahr abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt deutlich schneller als bei der linearen (standardmäßigen) Methode. Beispiele sind etwa Hebebühnen, Diagnosegeräte, Büroausstattung oder auch Software und Vorführwagen.