Gebrauchtteile ZKF und Eurogarant kritisieren Werbung für gebrauchte Ersatzteile

Von Christian Otto 7 min Lesedauer

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Hohe Ersatzteilpreise setzen das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk wirtschaftlich unter Druck. Versicherer präsentieren vor diesem Hintergrund gebrauchte Erstausrüster- sowie Nachbau-Ersatzteile als Lösung. Doch der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) bemängelt die unzureichende Darstellung von Problemen und stellt Forderungen.

Einzelne Versicherer forcieren die Nutzung gebrauchter Ersatzteile. Der ZKF und die Eurogarant kritisieren dieses Vorgehen und stellen konkrete Forderungen für den Einsatz solcher Teile. (Bild:  Rosenow – VCG)
Einzelne Versicherer forcieren die Nutzung gebrauchter Ersatzteile. Der ZKF und die Eurogarant kritisieren dieses Vorgehen und stellen konkrete Forderungen für den Einsatz solcher Teile.
(Bild: Rosenow – VCG)

Mit einer Pressemitteilung haben sich der ZKF und die auf Initiative des Verbands vor über 25 Jahren gegründete Einkaufsgemeinschaft Eurogarant AutoService AG erstmals gemeinsam zum Einsatz von Gebrauchtteilen durch die Versicherer geäußert. Im Kern bemängeln sie, dass die Einschränkungen, Entwicklungen und Problemfelder des Einsatzes gebrauchter Teile für Betriebe nicht aufgezeigt werden. Zudem blieben Vertreter der Werkstätten zur Lösungsfindung derzeit außen vor.

ZKF und Eurogarant konkretisieren in der aktuellen Veröffentlichung ihre Kritik: So seien Kosteneinsparungen bei dieser neuen Vorgehensweise für Versicherer nur möglich, wenn Ersatzteile dabei in großer Zahl zum Einsatz kommen. Deshalb würden einige Einkaufsplattformen im Auftrag der Versicherung oder des Schadenlenkers versuchen, die Auswahl des Lieferanten, der Ersatzteilquelle oder der Qualität der Werkstatt abzunehmen. Dafür würde auch die jeweilige Bestellung automatisch durch die Versicherung oder den Schadenlenker ausgelöst.

Negative wirtschaftliche Folgen für die Betriebe

Das Ziel der Versicherer sei aus Sicht des Verbands klar: Die Marge des Reparaturbetriebs am Ersatzteil zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu erhalten, um eigene Kostenvorteile zu generieren. Der ZKF sieht deshalb negative wirtschaftliche Folgen für seine Betriebe in Form von sinkenden Umsatzanteilen und negativer Auswirkungen auf Renditen, Finanzierungen oder Investitionen, wenn ein „Dritter“ Ersatzteile anderer Herkunft bestellt.

Der Verband verweist auf ein weiteres Problem: Eine bisher beim gesteuerten Schaden stattfindende Subvention eines zu niedrigen Stundenverrechnungssatzes mit der Ersatzteilmarge kann dadurch nicht mehr stattfinden. Die Folge: Die Stundensätze müssten drastisch angehoben werden, damit die Betriebe nicht in Existenzschwierigkeiten geraten. Eine solche Stundensatzerhöhung beim gesteuerten Schaden ist aber aus Sicht des ZKF ebenfalls ausgeschlossen. Denn die aktuell schwierige finanzielle Situation bei den Versicherern ließe dies mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu.

Zuletzt mahnt der Verband auch die möglichen Nachteile für den Verbraucher und den Reparaturbetrieb durch eine bisher ungeregelte Umgangsweise mit gebrauchten oder alternativen Ersatzteilen an.

Erfolgsmeldungen wird widersprochen

ZKF-Präsident Arndt Hürter betont: „Hohe Ersatzteilkosten haben in den letzten Jahren Reparaturkosten in die Höhe schnellen lassen. Laut einer aktuellen Studie des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) sind einige Original-Ersatzteile der Hersteller heute doppelt so teuer wie vor zehn Jahren. Andererseits verlangt der ZKF als Vertreter unseres Handwerks seit Jahren, dass, wenn möglich, das Reparieren vor Ersetzen Vorrang haben muss, was als die nachhaltigste Vorgehensweise überhaupt zu bewerten ist.“

Peter Börner, Vorstand der Eurogarant AutoService AG und ZKF-Ehrenpräsident, konkretisiert die Kritik: So seien seitens einiger Versicherer bereits Erfolgsmeldungen zum Einsatz von Gebrauchtteilen in der Presse veröffentlicht worden. Ein Versicherer sage darin, dass „das Angebot vollständig“, „die Testphase überstanden“ oder „die Reifeprüfung abgeschlossen“ sei. Angeblich würde sogar jeder zweite angesprochene Versicherungskunde gerne in der Unfallreparatur gebrauchte Ersatzteile verwenden. Auch böte der besagte Versicherer aktuell angeblich über 1.400 Partnerwerkstätten in der Reparatur gebrauchte Ersatzteile an.

Dem stellt die Eurogarant eine eigene Umfrage aus dem November 2024 bei rund 450 der etwa 600 Eurogarant-Fachbetriebe entgegen. Diese meldeten zurück, dass weder ein Betrieb in eine Testphase mit Gebrauchtteilen eingebunden war noch bereit wäre, sich mit dieser Thematik in der Unfallreparatur zukünftig unter den bisher gegebenen Bedingungen zu beschäftigen. „Offen bleibt auch, wie und mit welchen Werkstätten ein erfolgreicher Test oder gar eine echte Reparatur überhaupt durchgeführt wurde“, stellt Peter Börner fest.

„Mit dem Nachhaltigkeitsgedanken zu argumentieren, um CO2 einzusparen und die Umwelt zu schonen, ist grundsätzlich ein positiver Gedanke der Versicherungswirtschaft. Hier wollen sowohl ZKF als auch Eurogarant AutoService AG maßgeblich unterstützen. Trotzdem kommt die Frage auf, ob ein Blech-Ersatzteil aus der Produktion z.B. aus Japan oder Korea einen anderen CO2-Fußabdruck hat als ein Ersatzteil aus Rüsselsheim, das unweit von dort in Wiesbaden in einer Unfallreparatur eingesetzt wird“, so Börner. Weitere Fragen, wie zusätzliche Transportwege der Gebrauchtteile oder höhere Energieverbräuche für notwendige Zusatzarbeiten, blieben von den Versicherern laut dem Eurogarant-Vorstand bisher ebenso unbeantwortet. „Fakt ist, dass keine andere Branche im Vergleich so nachhaltig ist wie die Kfz- Reparaturbranche, denn Reparatur erhält das Wirtschaftsgut und wirft es nicht weg,“ so Börner.

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Klare Mindestanforderungen

„Gemeinsam mit Eurogarant stellt der ZKF eine Mindestanforderung mit acht offenen Punkten für gebrauchte Ersatzteile“, erklärt ZKF-Präsident Arndt Hürter. Diese acht Fragestellungen definieren im Sinne einer sach- und fachgerechten Reparatur Aufgaben des Versicherers oder des Schadenlenkers, um wirtschaftlichen Schaden für die Betriebe des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks und den Verbraucher zu begrenzen. Sie seien zudem eine Aufforderung, in den Dialog mit den Branchenverbänden einzutreten.

Und Hürter stellt klar: „Diese Punkte müssten zunächst realisiert werden, um den Einsatz von Gebrauchtteilen in den Werkstätten befürworten zu können. Ansonsten werden entgangene Margen der Werkstätten zu massiven Kündigungen der Partnerverträge oder aber auch zu Betriebsschließungen führen und lassen zudem die Versicherer unter dem Licht des Greenwashings erscheinen. Dies kann nicht im Interesse der Versicherungsunternehmen bei einer angestrebten Nachhaltigkeit sein.“

Und das sind die Mindestanforderungen, die der ZKF und die Eurogarant für einen Dialog mit der Versicherungswirtschaft über den Einsatz alternativer Ersatzteile voraussetzen:

  • 1. Grund für den Einsatz: Ein gebrauchtes Ersatzteil wird nach der Verwendung in der Reparatur mindestens die doppelte Schichtdicke aufweisen. Bei der Leasingrückgabe oder auch Gebrauchtwagen-Inzahlungnahme erfolgt eine kurze Schichtdickenmessung mit dem Ergebnis der „unsachgemäßen und fachlich nicht einwandfreien Reparatur“. Die ausführende Werkstatt wird anschließend in die Pflicht der Nachbesserung oder in Schadenersatzansprüche des Leasingnehmers oder Eigentümers genommen. Dieser zusätzliche Minderwert stellt neben des merkantilen Minderwerts eines reparierten Fahrzeugs einen weiteren technischen Minderwert wegen der doppelten und dreifachen Lackierung und eines möglicherweise älteren Ersatzteils als das Fahrzeug selbst dar. Fährt der Kunde nach der Reparatur zur Begutachtung in einen der 15.000 Markenbetriebe oder zu einer Prüforganisation, ist die Antwort nicht überraschend und es könnte ein unnötiger Rechtsstreit entstehen. Unbeantwortet bleibt ebenso: Wie ist die Wahrnehmung des „Gebrauchtteils“ für ein Amtsgericht? Stellt diese die Form einer Billigreparatur dar oder wird diese als nachhaltige und gute Entscheidung eingeordnet? Zertifikate können Lösungsansätze darstellen, die technischen Minderwerte am reparierten Fahrzeug decken und die Erklärung übernehmen.
  • 2. Alter und Garantieversprechen: Wie alt ist das zum Einsatz gekommene und gebrauchte Ersatzteil und soll die Werkstatt in ein neu startendes Garantieversprechen eintreten, ohne zu wissen, welchen Weg das Teil bisher genommen hat? Bei geforderten drei bis sechs Jahren auf die Reparatur ist dies unmöglich und muss von dem Prozessbeteiligten übernommen werden, der die Wahl und die Entscheidung traf. Eine schriftliche Erklärung zur Übernahme aller Wertminderungen sowie eine Deklaration des Alters und der Qualität des gewünschten Ersatzteiles ist die Mindestvoraussetzung.
  • 3. Herkunft, Zustand und Schadenersatzansprüche: Ist es für die Werkstatt möglich, bei einem gebrauchten Ersatzteil die Herkunft einwandfrei zu erkennen und bei Aftermarket-Ersatzteilen sicherzustellen, dass das Teil den gleichen Anforderungen wie das Originalersatzteil entspricht? Ist erkennbar, dass bei einem geschraubten Querträger Verspannungen, Stauchungen, Risse oder Verformungen ausgeschlossen werden können? In einem Zertifikat müssen schriftliche Erklärungen mit Begründungen erkennbar sein, dass verwendete gebrauchte oder anderweitig beschaffte Ersatzteile sich in einem absolut einwandfreien Zustand befinden, keine Haarrisse enthalten, nicht verbogen, gestaucht oder gequetscht sind und für den Einsatz nach den Vorgaben des Fahrzeughersteller geeignet sind. Im Falle eines Versagens des Bauteils, einer Sicherheitseinrichtung (Airbag, Bremsassistent) oder eines technischen Minderwerts hat der jeweilige Befürworter die vollen Schadenersatzansprüche zu übernehmen und dies im Zertifikat deutlich zu machen.
  • 4. Ursprungszustand von Ersatzteilen: Elektronische Bauteile (alle mit einem Steuergerät) sind in vielen Fällen mit den Steuergeräten des Fahrzeuges „verheiratet“. Dies kann bei bereits ausgebauten gebrauchten Ersatzteilen oder bei einigen Marken nicht aufgelöst werden. Gebrauchte elektronische Bauteile müssen auf den Ursprungszustand ohne VIN-Eintragung zurückgestellt werden, bevor sie zum Einsatz in der Werkstatt kommen.
  • 5. Ausschluss von sicherheitsrelevanten Bauteilen: Tragende und sicherheitsrelevante Bauteile müssen aus diesem gesamten Verwendungsprozess ausgeschlossen werden.
  • 6. Definition von Verantwortung bei der Verwendung: Wer entscheidet über die Verwendung eines gebrauchten Ersatzteiles? Zu definieren ist, welche Verantwortung beide Parteien übernehmen und wer die Rechnung bezahlt. Die auskömmliche Marge für die Werkstatt muss auch für zusätzliche Arbeiten an diesen Teilen gelten.
  • 7. Kalkulation von zusätzlichen Kosten: Eine gebrauchte Heckklappe oder Tür ist bestückt mit Anbauteilen, Scheibe, Griff, Verkleidung, Kamera, Wischer, Spoiler u. v. m. Dies führt zu Nachteilen für die Werkstatt und verursacht zusätzliche Zeit und Kosten für Montage und Entsorgung sowie das Handling. Für eine farbliche Übereinstimmung des gebrauchten Teiles und Fahrzeuges wird immer eine Lackierung erforderlich sein. Anbauteile müssen demontiert werden und die im Unfallfahrzeug eingebauten Montageteile kommen immer zum erneuten Einsatz und nicht die des gebrauchten Teiles.
  • 8. Erhalt der Marge bei Ersatzteilen: Die wichtige Ersatzteilmarge für gebrauchte und Erstausrüsterersatzteile bei der Rendite muss vergleichbar bleiben, da bei Betrieben ansonsten Gewinnmargen sinken.

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