Fahrzeuglackierung 3M-Tipps zur Radar-konformen Lackierung

Von Malika Matkarimova 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Eine zu hohe Schichtdicke oder die falsche Lackzusammensetzung können Assistenzsysteme stören. Das birgt Haftungsrisiken für die Betriebe. 3M gibt Hinweise, welche Vorgaben sie einhalten müssen, um sich zu schützen.

Wenn nach der Reparatur die ADAS-Kalibrierung scheitert, kann das an nicht eingehaltenen Lackvorgaben liegen – mit Sicherheits- und Haftungsrisiken für die Werkstatt. (Bild:  3M)
Wenn nach der Reparatur die ADAS-Kalibrierung scheitert, kann das an nicht eingehaltenen Lackvorgaben liegen – mit Sicherheits- und Haftungsrisiken für die Werkstatt.
(Bild: 3M)

Nach der Lackierung kommt die ADAS-Kalibrierung – und plötzlich schlägt sie fehl. Ursache kann nicht die Technik, sondern der Lack sein: zu dick aufgetragen oder mit radarkritischer Rezeptur. Weil Sensoren und Radar oft hinter lackierten Flächen sitzen, werden OEM-Vorgaben zu Schichtdicke und Farbformulierung für Werkstätten zum entscheidenden Faktor – für Funktion, Sicherheit und Haftung.

Radarsensoren sitzen hinter lackierten Bauteilen wie Stoßfängern und müssen Signale durch mehrere Schichten senden. Überschreitet die Gesamtschichtdicke die vom Hersteller definierten Grenzwerte oder enthält der Lack zu viele Metallpigmente, können die Radarsignale gestört werden. Besonders problematisch sind Metallic- und Perleffektlacke mit hohem Aluminiumanteil. Einige Lackhersteller bieten hierfür Prüftools an, die beim Eingeben eines Farbcodes erkennt, ob das Material radarsicher ist. Steht keine geeignete Formulierung zur Verfügung, muss der Betrieb auf ein anderes Lacksystem ausweichen oder den Auftrag abgeben.

Spritzmuster zur visuellen Prüfgung

Problematisch wird es, wenn im verwendeten Lacksystem keine radarsichere Variante des gewünschten Farbtons verfügbar ist. Dann muss der Betrieb entweder auf ein anderes Lacksystem ausweichen – was bei bestehenden Lieferverträgen kompliziert sein kann – oder den Auftrag an eine andere Werkstatt vergeben. Beides bedeutet Zeitverzögerungen und zusätzliche Kosten. Laut 3M empfiehlt sich in solchen Fällen ein Spritzmuster zur visuellen Prüfung, ob angrenzende Teile mitlackiert werden müssen. Denn die radarsichere Formulierung kann farblich leicht vom Original abweichen.

Verschärfend wirken Herstellervorgaben, wonach bestimmte Bauteile nur einmal lackiert werden dürfen. Passt der Farbton nach dem ersten Versuch nicht zu angrenzenden Teilen, darf das Teil nach 3M nicht einfach abgeschliffen und erneut lackiert werden. Stattdessen ist ein Neuteil erforderlich – auf Kosten der Werkstatt. Einige Hersteller stufen zudem ganze Baugruppen als „nicht reparierbar/lackierbar" ein. In ihren offiziellen Stellungnahmen und technischen Bulletins legen sie fest, welche Fahrzeugbereiche nicht lackiert werden dürfen.

Präzise Schichtdickenmessung

In sensornahen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen. Laut 3M ist dort manuelles Tönen oder Korrigieren der Farbe verboten. Auch das Blenden von Basislack oder Klarlack im Radarfeld ist nicht erlaubt. Ebenso untersagt sind Spachtelarbeiten, Schweißarbeiten oder nachträgliche Optimierungen mit automatischen Farbabgleichsystemen. Die Schichtdicke muss vor und nach der Lackierung präzise gemessen werden. Jeder Betrieb sollte deshalb über Messgeräte für eisenhaltige und nicht-eisenhaltige Oberflächen verfügen. Die Werte müssen dokumentiert werden, um im Streitfall nachweisen zu können, dass die OEM-Vorgaben eingehalten wurden.

Die Herstellervorgaben ändern sich laufend. Was heute gilt, kann morgen bereits überholt sein. 3M rät deshalb, die Anforderungen bei jedem einzelnen Auftrag neu zu prüfen – nicht nur einmal pro Fahrzeugmodell. Viele OEMs veröffentlichen wöchentlich oder monatlich aktualisierte technische Bulletins. Standardisierte Arbeitsprozesse (SOPs) sind unerlässlich. Oft gibt es nur eine Chance, die Lackierung korrekt auszuführen. Schon kleinste Abweichungen können dazu führen, dass Vorgaben nicht erfüllt werden und teure Nacharbeiten oder Neuteile fällig werden. Die Einhaltung der OEM-Vorgaben bei ADAS-Fahrzeugen ist damit weit mehr als eine bürokratische Pflicht. Sie sichert die Funktionalität sicherheitskritischer Systeme, schützt vor Haftungsrisiken und bewahrt den Betrieb vor wirtschaftlichen Verlusten.

(ID:50799477)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung