Verkehrsrecht Angehobene Gewichtsgrenzen, kürzere Führerscheinlaufzeit

Von Andreas Grimm 3 min Lesedauer

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Die Europäische Union passt die Verkehrsgesetzgebung an. Für Raser wird es schwerer, einer Strafe zu entgehen. Dafür dürfen Besitzer des B-Führerscheins nun schwerere Fahrzeuge lenken. Überhaupt gibt es einiges Neues rund um die Fahrerlaubnis.

Das Plastikkärtchen namens Führerschein muss in allen EU-Staaten künftig nach 15 Jahren aktualisiert werden.(Bild:  ampnet)
Das Plastikkärtchen namens Führerschein muss in allen EU-Staaten künftig nach 15 Jahren aktualisiert werden.
(Bild: ampnet)

Die Europäische Union steht vor einer Überarbeitung ihrer Führerscheinrichtlinie. Vorbehaltlich der Genehmigung des Verhandlungsergebnisses durch den EU-Rat und das Parlament ergeben sich einige Veränderungen, die von mehreren Fachverbänden inzwischen begrüßt wurden. Insbesondere wird die Gültigkeit des Führerschein-Dokuments begrenzt und die Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen beim B-Führerschein wird auf 4,25 Tonnen erhöht.

Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) setzt sich seit vielen Jahren für eine Anhebung der Gewichtsgrenze ein, weil zumindest in Deutschland in der Reisemobilszene zunehmend eine Zweiklassengesellschaft entstand. Während mit dem alten Führerschein der Klasse 3 noch Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegt werden dürfen, ist es Besitzern des B-Führerscheins nur erlaubt, Reisemobile bis zu 3,5 Tonnen zu lenken. Die Reisemobile waren über die Jahre allerdings immer schwerer geworden – nicht zuletzt, um die EU-Vorgaben zu Sicherheit und Umweltfreundlichkeit einzuhalten.

In Zukunft können Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt laut dem CIVD im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie biete nun die Chance, den naturnahen Urlaub mit dem Reisemobil leichter zugänglich zu machen, so der Verband.

Veränderungen beim Führerschein

Der Führerschein selbst, genauer das Dokument, soll künftig nur noch maximal 15 Jahre gültig bleiben. Bis zum 60. Lebensjahr dürfen an die Verlängerung aber keine Bedingungen wie beispielsweise ärztliche Tests geknüpft werden. Danach können die Mitgliedsstaaten sowohl kürzere Geltungszeiten als auch verpflichtende Überprüfungen festlegen – müssen dies aber nicht.

„Die Entscheidung gegen verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Verkehrsteilnehmende ist aus unserer Sicht nachvollziehbar – sie bringen nachweislich keinen relevanten Sicherheitsgewinn“, heißt es dazu vom TÜV-Verband (VdTÜV). Die Sachverständigenorganisation empfiehlt älteren Verkehrsteilnehmern spätestens ab dem 75. Lebensjahr allerdings sogenannte Rückmeldefahrten, die zu einer realistischen Selbsteinschätzung führen sollen.

Begrüßt wird vom VdTÜV zudem die EU-weite Einführung einer zweijährigen Probezeit für alle neuen Fahrerinnen und Fahrer. Gleiches gilt für die verpflichtende Schulung zu Fahrerassistenzsystemen: „Technik, die schützt, muss verstanden und beherrscht werden“, schreibt der Verband in einer Stellungnahme. Mit Bedauern habe man aber zur Kenntnis genommen, dass die ursprünglich geplante europaweite Null-Promille-Grenze für Fahranfänger gestrichen wurde. Sie wird von der EU-Kommission nur empfohlen.

Europäische Ahnung von Verstößen

Übrigens sollen Fahrverbote auf alle EU-Mitgliedsländer ausgeweitet werden, wenn ein schwerer Regelverstoß vorliegt. Dies ist etwa der Fall bei Trunkenheit am Steuer, deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen oder Unfällen mit Todesfolge. Allerdings muss der Staat, in dem der Verstoß erfolgt ist, mindestens ein dreimonatiges Fahrverbot erlassen haben.

Als Erfolgsmodell scheint sich das begleitete Fahren entwickelt zu haben. Dieses deutsche Konzept soll auf die gesamte EU ausgeweitet werden. Für das Steuern von Lkw soll es begleitetes Fahren auf freiwilliger Basis geben – denn in der Branche herrscht großer Fachkräftemangel. Begleitetes Lkw-Fahren soll, so heißt es von der Verhandlungskommission, die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und helfen, Fahrernachwuchs zu rekrutieren.

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