Insolvenzen

Ausgesetzte Meldepflicht lässt Kfz-Insolvenzen sinken – Warum Betriebe dennoch vorsorgen sollten

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Rechtzeitig professionellen Rat suchen

Der ZKF rät daher seinen Mitgliedsbetrieben, sich frühzeitig kompetenten Rat zu suchen, sollte sich die eigene wirtschaftliche Situation verschlechtern. Spezialisierte Beratungsunternehmen könnten beispielsweise die wirtschaftliche Lage eines Betriebes analysieren und dabei helfen, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sich eine drohende Insolvenz abwenden lasse.

Beispielhaft für solch eine vorsorgende Insolvenzberatung nennt der Verband die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Plenovia Unternehmensberatung GmbH. Gemeinschaftlich bieten beide Firmen Beratungsdienstleistungen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Themen für Unternehmen an, die in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Corona-Schnelltests

Eine der Leistungen von Buchalik Brömmekamp und Plenovia ist beispielsweise ein sogenannter Corona-Schnelltest. Dazu gehört unter anderem ein Workshop, in dem das aktuelle Geschäftsmodell eines Betriebes im digitalen Wandel überprüft wird. Zudem erstellen die Experten einen Finanzstatus, bei dem auch eine mögliche drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geklärt wird.

Als weitere Komponente des Schnelltests prüfen die Fachleute des Beratungshauses, ob eine mögliche Insolvenzantragspflicht im Zuge des Covid-19-Aussetzungsgesetzes vorübergehend nicht besteht. Schließlich besprechen die Experten mit dem Betrieb mögliche Ansätze zur Sanierung und geben Handlungsempfehlungen.

Sanieren statt Pleite

Vornehmliches Ziel der Beratungen ist es dem ZKF zufolge, Insolvenzen möglichst zu vermeiden und die Betriebe für die Unternehmer zu erhalten. Ein möglicher Ansatz hierfür ist beispielsweise das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung („ESUG-Verfahren“): Ein gesetzlich geregeltes Sanierungsverfahren, bei dem das Unternehmen mit dem Unternehmer in der Insolvenz fortgeführt wird – mit dem Ziel, den Betrieb gemeinsam mit dem Inhaber zu sanieren.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Insolvenz und möglichen Beratungsdienstleistungen für ZKF-Mitglieder können sich Verbandsmitglieder an das Referat Betriebswirtschaft des ZKF (E- Mail: gundlach@zkf.de) wenden.

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