Beilackierung Beilackierung ist Teil der Reparatur
Beim Vollkaskoschaden sind die Kosten der Beilackierung vom Versicherer zu ersetzen, urteilte das Amtsgericht Northeim am 13.08.2019, Aktenzeichen 3 C 99/19
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Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Northeim müssen die Kosten einer Beilackierung vom Kaskoversicherer bezahlt werden. Der Versicherer hatte diese Kosten nicht bezahlt und die Auffassung vertreten, die Beilackierung diene nur der Vermeidung einer Wertminderung und eine Wertminderung sei im Kaskovertrag nicht versichert. Dem widersprach das Gericht und führte aus:
„Bei der Beilackierung handelt es sich bei lebensnaher Betrachtung, insbesondere aus der Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers, um einen Teil einer vollständigen und sachgerechten Reparatur. Die handwerklich korrekte Instandsetzung nach einem Unfall beinhaltet auch die ggf. erforderliche Beilackierung. Dabei handelt es sich nicht um eine Wertverbesserung des Fahrzeugs, sondern um eine Wiederherstellung des zuvor bestehenden Zustands.“
Mehr dazu in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift »Fahrzeug + Karosserie«.
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