Jahresausblick 2023

Das ändert sich für die Kfz-Branche

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Führerschein-Umtausch

Der sukzessive Führerschein-Umtausch geht weiter: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, müssen stufenweise umgetauscht werden. Ab 19. Januar 2023 betrifft das die Jahrgänge 1965 bis 1970. Umgetauscht werden die Papierführerscheine gegen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat.

Nicht umgetauschte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Das betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis. Wer seinen alten Führerschein nicht umtauscht und erwischt wird, riskiert ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.

Garantiezusagen werden versicherungssteuerpflichtig

Nach einer deutlichen Verlängerung der Übergangsfrist ist nun ab dem 1. Januar 2023 die vom Bundesfinanzministerium (BMF) geäußerte neue Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Garantiezusagen eines Kfz-Händlers endgültig anzuwenden.

2021 hatte das BMF festgestellt, dass entgeltliche Garantiezusagen eines Kfz-Händlers zwar als umsatzsteuerfrei, dafür aber als versicherungssteuerpflichtig zu beurteilen sind. Wird wegen einer entgeltlichen Garantiezusage eine Garantiereparatur durchgeführt, kann kein Vorsteuerabzug für die getätigten Aufwendungen (z. B. Ersatzteile) geltend gemacht werden. Alternativen zu entgeltlichen Garantiezusagen werden aber mittlerweile am Markt angeboten.

Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen kWh Gasverbrauch im Jahr) ab 2023 von einem gedeckelten Gaspreis von zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde profitieren.

Bei Fernwärme gilt ein garantierter Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Preisdeckel für Gas und Wärme soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten. Für die restlichen 20 Prozent wird der marktübliche Preis fällig.

Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 sollen im März 2023 rückwirkend mit angerechnet werden. Für Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird der Preis pro kWh ab Januar 2023 auf sieben Cent netto gedeckelt. Bei Fernwärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Hier gelten die gesetzlich festgelegten Preise aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Für Verbräuche, die darüber liegen, gelten die regulären Preise.

HU: TÜV-Plakette wird orange

Autofahrer, die noch eine rosafarbene TÜV-Plakette haben, müssen 2023 mit ihrem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) und erhalten dann eine orangefarbene Plakette. Neuzulassungen erhalten ab 2023 eine blaue TÜV-Plakette.

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