Jahresausblick 2023

Das ändert sich für die Kfz-Branche

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Kfz-Verbandskasten: Corona-Schutzmasken sind Pflicht

Die Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Ausstattung von Verbandskästen. Bereits seit Februar 2022 müssen sie zwei medizinische Masken enthalten. Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist läuft Ende Dezember aus. Wer ab Januar 2023 keine Masken vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen. Sofern das Verfallsdatum des Verbandskastens noch gültig ist, reicht es, die vorgeschriebenen Masken einfach zu ergänzen.

Kfz-Versicherung: Änderung der Typ- und Regionalklassen

Für rund 8,1 Millionen Autofahrer gelten laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) höhere Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Rund 4,8 Millionen Autofahrer werden ab Januar 2023 von einer besseren Einstufung profitieren. Für die restlichen rund 29,3 Millionen Autofahrer (70 Prozent) bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

Ebenfalls Neueinstufungen ergeben sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei den Regionalklassen. Für rund 10,1 Millionen Autofahrer steigt die Versicherung durch höhere Regionalklassen, für und 5,5 Millionen Autofahrer wird es günstiger.

Kurzarbeitergeld-Regelung wird fortgesetzt

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde erstmals ein vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit beschlossen. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind und nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – ein Drittel der Belegschaft. Bis Mitte 2023 kann die Bundesregierung die Sonderregelung weiter per Verordnung ermöglichen. Dazu hat der Bundestag eine Rechtsgrundlage beschlossen, die der Bundesrat bereits gebilligt hat. In der Vergangenheit wurde der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit schon des Öfteren verlängert.

Lkw-Maut

Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen sollen aufgrund von EU-Vorgaben zum 1. Januar 2023 steigen. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Ab Januar 2024 soll es eine Reform und eine Ausdehnung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sowie eine CO2-Differenzierung geben. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie (Eurovignetten-Richtlinie) sieht für das Handwerk Ausnahmen vor.

ÖPNV: Bundesweites 49-Euro-Ticket

Auch wenn sich aktuell der Bund und die Länder wegen der Kosten noch nicht einig sind: 2023 soll das bundesweit gültige 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr kommen. Ursprünglich sollte es schon ab 1. Januar gelten, jetzt ist der 1. April vorgesehen.

Mindestausbildungsvergütung für Azubis

Die Mindestausbildungsvergütung ist seit dem 1. Januar 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich, ansteigen muss.

Für Lehrverträge, die seit dem 1. Januar 2023 beginnen, gilt nunmehr jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620,00 Euro. Zum 1. November 2023 gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Höhe der Mindestvergütung für das Jahr 2024 im Bundesgesetzblatt bekannt.

Partikelzählung spätestens ab 1. Juli

Die ursprünglich schon ab Anfang 2021 geplante Partikelzählung für Euro-6/VI-Diesel tritt auch nicht ab 1. Januar 2023 in Kraft. Sie soll aber spätestens ab 1. Juli 2023 wirksam werden. Ab dann muss an allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) eine Partikelzählung durchgeführt werden. Grund der Verzögerung sind fehlende Partikelzähler, die den Kfz-Betrieben in nicht ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Zudem hat die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) bislang nur zwei Geräte zugelassen.

Soziales: Bürgergeld, Arbeitslosenversicherung und Künstlersozialabgabe

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt ab 2023 wieder auf 2,6 Prozent. Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 wurde der Beitragssatz per Verordnung befristet auf 2,4 Prozent festgelegt. Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 – auch während der schwierigen Phase der Coronapandemie – unverändert bei 4,2 Prozent. Dieser Beitragssatz konnte nun nicht mehr gehalten werden. Mit der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wird der Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent festgelegt.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Zum 1. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung („Hartz IV“) ersetzen. Wichtige Inhalte sind u. a.:

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  • Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene steigt auf monatlich 502 Euro (statt bisher 449 Euro).
  • Es soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden.
  • Anhebung des Vermögensfreibetrags im 1. Jahr auf 40.000 Euro pro Empfänger zzgl. 15.000 € pro jeder weiteren Person im Haushalt.
  • Beibehalten werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten schon ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.

Noch geplante Änderungen

Noch bis zum 1. Januar soll die Insolvenzgeldumlage erhöht werden. Aktuell beträgt der Abgabesatz zur Insolvenzgeldumlage 0,09 Prozent. Der Entwurf der neuen Verordnung sieht für das kommende Jahr einen Insolvenzabgabesatz von 0,06 Prozent vor.

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