Datenzugang Europäischer Gerichtshof entscheidet zu Gunsten Carglass und ATU

Quelle: Pressemitteilung Carglass 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beseitigt die wettbewerbswidrigen Hindernisse, die Fahrzeughersteller eingeführt haben, und erlaubt allen unabhängigen Kfz-Serviceanbietern den Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten.

FAS müssen nach dem Tausch der Windschutzscheibe neu kalibriert werden. Hierfür brauchen Werkstätten den Zugriff auf die Herstellerdaten.(Bild:  Carglass)
FAS müssen nach dem Tausch der Windschutzscheibe neu kalibriert werden. Hierfür brauchen Werkstätten den Zugriff auf die Herstellerdaten.
(Bild: Carglass)

Bestimmte Service-Dienstleistungen, wie die Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen nach dem Austausch der Windschutzscheibe oder das Beheben von im Fahrzeugdisplay angezeigten Fehlern erfordern den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Diesen haben einige Fahrzeughersteller begonnen, durch technische Hürden und die Einführung von Lizenzgebühren zunehmend zu erschweren, heißt es in einer Pressemitteilung von Carglass. Dies verursache unnötige Kosten in den Betrieben und beeinträchtige den freien Wettbewerb auf dem Kfz-Servicemarkt.

ATU und Carglass haben die Klage ursprünglich beim Landgericht Köln in einem Musterverfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA) eingebracht. Da es in diesem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung ging, legte das Landgericht Köln den Fall dem EuGH vor.

Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH schafft EU-weit Rechtssicherheit und wird sowohl für die Fahrzeughersteller als auch für alle unabhängigen Marktteilnehmer – über ATU und Carglass hinaus – verbindlich sein. Es wird erwartet, dass das Urteil auch in Großbritannien gültig sein wird.

Der Austausch einer Windschutzscheibe wird in modernen Fahrzeugen technisch immer komplexer. Bereits heute sind rund 30 Prozent aller Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen ausgestattet und müssen nach dem Austausch der Frontscheibe rekalibriert werden. Diese Zahl wird weiter steigen, je mehr Neufahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen ausgestattet werden. Viele Tätigkeiten einer Kfz-Werkstatt (ob Reparatur oder Wartung) erfordern, dass der Mechaniker über den On-Board-Diagnose-Anschluss (den sog. OBD-Port) Zugriff auf den Datenstrom des Fahrzeugs erhält. Service-Center von Carglass, ATU-Filialen und jede andere unabhängige Werkstatt erhalten diesen Zugang über gängige Mehrmarken-Diagnosegeräte, die an den OBD-Anschluss des Fahrzeugs angeschlossen werden.

In seinem Urteil hat der EuGH auch die Bedeutung des Themas Cybersicherheit berücksichtigt. Mit seiner Entscheidung bestätigt das Gericht, dass Fragen der Cybersicherheit von den Fahrzeugherstellern angemessen gehandhabt werden können, ohne dem Kfz-Servicemarkt Einschränkungen aufzuerlegen.

 we

(ID:49781639)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung