1. Mayener Verkehrsrechtstag Gelungene Premiere in Mayen

Aktualisiert am 10.04.2025 Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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In Mayen begrüßte die Kanzlei Kaspar-Müller-Nickel-Krayer Ende März Interessierte aus der Kfz-Branche. Ein abwechslungsreiches Programm ging unter anderem auf brennende Themen wie Werkstatt- und Sachverständigenrisiko sowie Regressklagen ein.

Die Anwälte der Kanzlei Kaspar-Müller-Nickel-Krayer begrüßten zum 1. Mayener Verkehrsrechtstag. (Bild:  Foto Seydel)
Die Anwälte der Kanzlei Kaspar-Müller-Nickel-Krayer begrüßten zum 1. Mayener Verkehrsrechtstag.
(Bild: Foto Seydel)

Mehr als 60 Eigentümer von Autohäusern, Reparaturwerkstätten und Sachverständigenbüros waren Ende Märze einer Einladung der Rechtsanwaltskanzlei Kaspar-Müller-Nickel-Krayer aus Mayen gefolgt, um sich beim 1. Mayener Verkehrsrechtstag über aktuelle Entscheidungen zum Verkehrsrecht zu informieren.

Im hübschen Glaswürfel des Forums Mayen fand die dort auch ansässige Kanzlei geeignete Räumlichkeiten, um ihre Mandanten aus den mittelständigen Unternehmen beraten zu können. Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch den Seniorpartner, Rechtsanwalt Manfred Müller, begrüßte zunächst der Beigeordnete Thomas Schröder im Namen der Stadt Mayen die Gäste.

Danach konnten die Zuhörer sich in insgesamt sechs Fachvorträgen umfassend über wichtige neue Gerichtentscheidungen und Serviceangebote informieren. Rechtsanwalt Oliver Schramm, der das Kanzleiteam ab dem 01.11.2024 im Bereich des Verkehrsrechts unterstützt, stellte zunächst die neue Rechtsprechung des BGH zum sogenannten Werkstattrisiko und Sachverständigenrisiko dar.

Im Anschluss daran konnte Herr Thomas Aukamm, der Geschäftsführer des Zentralverbandes Karosserie und Fahrzeugtechnik, nicht nur seinen Verband vorstellen, sondern den Anwesenden auch die wichtige IFL-Liste erläutern, in der die Sachverständigen und Autohäuser Reparaturpositionen finden, die regelmäßig anfallen, aber in den gängigen Kalkulationssystemen nicht vorhanden sind.

Vor Regressklagen schützen

Rechtsanwalt Matthias Nickel erläuterte in einem weiteren Vortrag die Möglichkeiten der Autohäuser und Sachverständigen, sich vor erwartbaren Regressklagen der Versicherer zu schützen.

Nach der Pause konnte Rechtsanwalt Sebastian Krayer den Rechtssicheren Mietvertrag vorstellen, ehe erneut Rechtsanwalt Nickel das Wort ergriff und über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Restwertermittlung bei Leasingfahrzeugen informierte.

Rechtsanwalt Matthias Zürbig, Wirtschafts- und Umweltjurist, erläuterte in einem abschließenden Vortrag, welche Handlungsmöglichkeiten Arbeitgeber haben, wenn Mitarbeiter zu lange krank sind.

In der vierstündigen Veranstaltung erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer komprimierte Informationen zu zahlreichen wichtigen Themen und nebenbei bestand die Gelegenheit, im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins Kontakte zu knüpfen. Die Kanzlei kündigte bereits an, die Veranstaltung wegen des großen Erfolges wiederholen zu wollen.  (co)

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