Osram und Philips schenken sich leuchtmitteltechnisch nichts. Die Folge: Dank neuer Typen sowie schrumpfender Bauteilgrößen kommen immer mehr Halter von Fahrzeugen mit Halogenlicht in den Genuss moderner LED-Technik.
Auch für Werkstätten ist die Umrüstung auf ein modernes LED-Leuchtmittel ein interessantes Zusatzgeschäft. Denn nicht bei jedem Fahrzeugmodell schafft das der Autofahrer selbst.
(Bild: Sebastian Kubatz http://sebastiankubatz.de)
Zugegeben: Den Ausdruck „Wettrüsten“ verbindet man mit eher negativen gesellschaftlichen Auswirkungen. Wobei auch der Angelsachse gerne von „Battle“ spricht – also Schlacht. Nennen wir es besser mal einen Wettbewerb, der entbrannt ist. Gemeint sind die beiden Leuchtmittel-Kontrahenten Osram und Philips. Zwischen ihnen herrscht seit gut vier Jahren ein Wettbewerb, und zwar ein richtig heftiger. Doch genau diese „Heftigkeit“ bringt auch Vorteile mit sich. Und zwar die, dass in besagtem Zeitraum das Angebot an sogenannten legalen Nachtrüst-LED-Lampen förmlich explodiert ist. Das heißt, es kamen und kommen immer mehr LED-Lampen-Typen für immer mehr Fahrzeug- bzw. Scheinwerfermodelle auf den Markt, die Fahrzeughalter bzw. Werkstätten im Rahmen der StVZO legal montieren dürfen. Und der neueste Trend: Die elektronischen Lichtmacher werden immer kleiner, erlauben ergo noch eher bzw. besser den Ersatz serienmäßiger Halogen-Pendants.
Angefangen hatte alles mit Osrams Angriff auf den Nachrüstmarkt mit der „Night Braker“ im H7-Format. Diesen Produktvorstoß konterte Mitbewerber Philips in Form seiner Tochter Lumileds mit der „Ultinon Pro 6000“ kurze Zeit später und legte mit einer H4-Variante nach. Die brachte dann auch Osram auf den Markt. Eine Tatsache, auf die die Niederländer reagierten und, taktisch klug, zusätzlich zu den Varianten fürs Abblend- und Fernlicht mit einer W5W-Version erstmals eine Halogenalternative fürs Standlicht präsentierten. Für weitere Neuheiten bot die vergangene Automechanika ein fulminantes „Schlachtfeld“. So stellte Philips/Lumileds mit der „Ultinon Pro6000 Boost gen2“ die zweite Generation seines H4-LED-Leuchtmittels vor. Im Vergleich zum Vorgänger haben die Entwickler die „gen2“ deutlich geschrumpft – um 30 Prozent. Dies mache sie zur derzeit kompaktesten, legal auf dem Markt erhältlichen LED-Nachrüstlampe, verkünden die Produktmanager in Frankfurt nicht ohne Stolz.
Positiver Nebeneffekt: Der bei LED-Lampen notwendige Lüfter ist jetzt zentral, oberhalb des Zentrierrings positioniert, und die warme Abluft wird direkt auf das Scheinwerferglas/die Scheinwerferabdeckscheibe gelenkt, was gut für das Abtauen in der kalten Jahreszeit ist. Denn, merke: Anders als „normale“ Lampen emittieren LEDs kein Rotlicht, also Wärme, die man bei „alten“ Scheinwerfertypen für eine klare Scheibe braucht. Zudem hat Philips/Lumileds die H7-Variante um über 30 weitere Fahrzeugmodelle ergänzt. Über 900 lassen sich aktuell mithilfe von Ultinon-Pro6000-Lampen auf ein modernes LED-Licht legal umrüsten.
In dieselbe Stoßrichtung zielte Osrams Neuvorstellung auf der weltgrößten Werkstattmesse, die „Night Braker LED Speed H7“. Auch sie ermöglicht dank eines aufwendigen technischen Schrumpfungsprozesses eine Geometrie, die nahezu der einer konventionellen H7-Lampe entspricht. Bei ihr ermöglicht vor allem der sehr kleine Lüfter, die Größe und damit den benötigten Bauraum innerhalb des Scheinwerfers zu reduzieren.
Auch eine Variante für Oldtimer
Außerdem stellten die Österreicher (seit 2020 gehört Osram Automotive dem Halbleiter-Unternehmen AMS aus Premstätten/Steiermark) eine Oldtimer-Variante ihrer Night Braker LED vor, die „LEDriving HL Vintage“. Lieferbar ist sie in einer H1-, H4- und H7-Variante, die sich allesamt dadurch von den bekannten Night Braker LEDs unterscheiden, dass die Lichtfarbe weniger blau ausfällt und dem warmen Licht eines klassischen Halogenleuchtmittels entspricht. Somit passt sie eher zu einem Young-/Oldtimer. Einziger, nicht unerheblicher Schönheitsfehler der Klassik-LED-Lampen: Sie sind im Rahmen der StVZO (noch) nicht zugelassen.
Die Lunte, dass Osram eine solche Sonderausführung präsentieren würde, hatte Philips/Lumileds offenbar bereits im Vorfeld gerochen und stellte seinerseits mit der „Ultinon Classic“ seine LED-Ausgabe einer H7-/H18-Lampe vor, die mit 3.500 Kelvin eine typisch klassische Lichtfarbe liefert. Und auch für sie gilt, dass sie (leider) nur offroad legal ist.
Wer von beiden Kontrahenten mittlerweile für welches Fahrzeug- bzw. Scheinwerfermodell eine straßenzugelassene Nachrüst-LED anbietet, darüber informieren die Produktseiten von Osram bzw. Philips.
Stand: 08.12.2025
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