Kreislaufwirtschaft EU plant neue Recyclingquoten für Fahrzeuge

Von Thomas Günnel 2 min Lesedauer

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Die EU will mehr Rohstoffe aus Altfahrzeugen wiederverwenden – und den Export von Wertstoffen verhindern. Dafür gibt es jetzt einen Entwurf.

Biobasierte Werkstoffe im Türmodul bei Mercedes-Benz sind ein Beispiel für nachhaltige Komponenten. Die EU will zudem eine neue Recyclingquote für Fahrzeuge einführen.(Bild:  Mercedes-Benz)
Biobasierte Werkstoffe im Türmodul bei Mercedes-Benz sind ein Beispiel für nachhaltige Komponenten. Die EU will zudem eine neue Recyclingquote für Fahrzeuge einführen.
(Bild: Mercedes-Benz)

Mehr Recycling aus Altfahrzeugen ermöglichen: Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Europarat in einem Entwurf geeinigt. Neue Fahrzeuge sollen so konstruiert sein, „dass die Demontage möglichst vieler Teile und Komponenten durch autorisierte Entsorgungsbetriebe problemlos möglich ist“.

Das heißt: In jedem neuen Fahrzeugtyp soll der verwendete Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Regelungen mindestens 15 Prozent Recyclingkunststoff enthalten, innerhalb von zehn Jahren 25 Prozent.

Knapp ein Viertel, 20 Prozent, dieser Zielvorgaben sollen Kunststoffe sein, die aus Altfahrzeugen oder aus ausgebauten Fahrzeugteilen noch funktionierender Autos recycelt werden. Das entspräche einem geschlossenen Kreislauf.

Zielvorgaben für recycelten Stahl und Aluminium

Die Gremien vereinbarten außerdem, dass die Kommission nach Abschluss von Machbarkeitsstudien – zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung – Zielvorgaben für recycelten Stahl und Aluminium einführen sollte. Zusätzlich soll geprüft werden, ob das Einführen zusätzlicher Zielvorgaben für recycelte kritische Rohstoffe möglich ist.

Kosten für Recycling tragen Autohersteller

Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen würden die Autohersteller eine erweiterte Herstellerverantwortung tragen. Das heißt: Sie müssten die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen übernehmen. Für das obligatorische Entfernen bestimmter Teile und Komponenten, von Flüssigkeiten und Gefahrstoffen vor dem Schreddern oder Verdichten würden spezifische Anforderungen gelten.

Die nationalen Behörden wären dann verpflichtet, Inspektionsstrategien zu entwickeln, um illegale Aktivitäten bei Sammlung, Aufbereitung und Export von Altfahrzeugen aufzudecken.

Ausfuhrverbot für „Schrott-Autos“

Um die illegale Behandlung und Ausfuhr von Altfahrzeugen zu verhindern und das Problem der „verschwundenen Fahrzeuge“ anzugehen, einigten sich die Verhandlungsführer laut Mitteilung auf ein Ausfuhrverbot für nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge. Das Verbot soll fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gültig sein. Die Vereinbarung präzisiert die Kriterien, nach denen ein Gebrauchtfahrzeug als Altfahrzeug gilt, außerdem die erforderlichen Dokumente für die Zollbehörden.

Wie geht es jetzt weiter?

Die vorläufige Vereinbarung müssen das Parlament und die EU-Staaten genehmigen. Erst dann können die neuen Regeln in Kraft treten. Bereits im Juli 2023 schlug die Kommission eine neue Verordnung über Kreislaufwirtschaftsanforderungen für die Fahrzeugkonstruktion vor, zudem ein verbessertes Management von Altfahrzeugen. Hintergrund ist der Europäische Green Deal und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.

Im Jahr 2023 wurden in der EU laut Parlament 14,8 Millionen Kraftfahrzeuge hergestellt und 12,4 Millionen Fahrzeuge neu zugelassen. Auf den Straßen der EU sind 285,6 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs. Jährlich erreichen rund 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Nutzungsdauer.

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