Ford-Rückruf Trapos fahren zu schnell

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

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Beim Transit/Tourneo-Custom-PHEV gibt es ein Softwareupdate, um die Maximalgeschwindigkeit im rein elektrischen Betrieb auf 160 km/h zu drosseln. Zu vermelden gibt es außerdem noch zwei Rückrufwiederholungen.

Weltweit muss ein fünfstelliges Volumen an Ford-Transit/Tourneo-Custom-PHEVs upgedatet werden.(Bild:  Ford)
Weltweit muss ein fünfstelliges Volumen an Ford-Transit/Tourneo-Custom-PHEVs upgedatet werden.
(Bild: Ford)

Einige Plug-in-Hybrid-Varianten (PHEV) des Ford Transit/Tourneo Custom entsprechen nicht den ECE-Vorschriften. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs könne im rein elektrischen Betrieb die Fahrzeugspezifikation überschreiten, sagte ein Unternehmenssprecher auf Nachfrage. „Die Anzeige ist auf 160 beschränkt, jedoch können 180 km/h gefahren werden“, ergänzt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Die Folge ist ein Rückruf für weltweit rund 18.600 Transporter aus dem Produktionszeitraum 11. Juli 2023 bis 4. April 2025, wovon 2.901 in Deutschland gemeldet sind. „Es gibt keine dynamischen oder bremstechnischen Bedenken in Bezug auf dieses Problem“, versicherte der Sprecher. Dennoch sei eine Aktualisierung der Software des Motorsteuergerätes notwendig. Weitere Infos zu der Maßnahme mit dem internen Code „25C11“ erteilt die Hersteller-Hotline unter 0221 - 9999 2999.

Das gilt auch für den Rückruf „25S54“, der für um die 3.000 Ford Kuga, Galaxy und S-Max vorgesehen ist. Sie waren bereits Bestandteil des Rückrufs „23S27“. Das damals geforderte Softwareupdate für das Motorsteuergerät sei nicht oder nicht korrekt aufgespielt worden, räumte der Sprecher ein. „Aus diesem Grund werden alle betroffenen Kunden nochmals gebeten, einen Ford-Händler aufzusuchen. Gleichzeitig wurde ein Validierungsprozess eingeführt, der sicherstellt, dass die Software-Updates richtig aufgespielt werden“, erläuterte er. Eine Stückzahl für den deutschen Markt lag ihm noch nicht vor.

Auch beim Rückruf „25S21“ steht noch nicht fest, wie viele Autos in deutsche Vertragswerkstätten müssen. Hier handelt es sich sogar um die zweite Wiederholungsrunde für den Kuga mit dem Dreizylinder-Ottomotor. Auch diesmal muss die Aktualisierung des Motorsteuergeräts korrekt beendet werden. Die Kennungen der Vorgängerrückrufe waren „24S16“ und „22S73“.

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