Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST) Reparatur- oder Totalschaden – konkrete oder fiktive Abrechnung

Von Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz 2 min Lesedauer

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Wann ist ein Unfallfahrzeug ein Totalschaden? Für die Abgrenzung zum normalen Reparaturschaden gibt es ein diffiziles Stufenmodel. Der wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesgerichtshof (VI. Senat), Dr. Sebastian Merk beschäftigt sich während der WKST in Würzburg am 22. und 23. März damit.

Reparatur- oder wirtschaftlicher Totalschaden, konkrete oder fiktive Abrechnung – die Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST) beschäftigen sich unter anderem mit diesen Fragen. (Bild:  Dominsky)
Reparatur- oder wirtschaftlicher Totalschaden, konkrete oder fiktive Abrechnung – die Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST) beschäftigen sich unter anderem mit diesen Fragen.
(Bild: Dominsky)

Die Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Verkehrsunfall löst erhebliche juristische Probleme in der Schadensregulierung aus. Insbesondere die Frage, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, muss beantwortet werden. Doch wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?

Laut Dr. Sebastian Merk, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) gibt es für diese Beurteilung ein sogenanntes Stufenmodell. Merk zeigt auf den Würzburger Karosserie- und Schadenstagen (WKST) am 22. und 23. März 2024 aktuelle Entwicklungen hierzu auf. Unter anderem zur Frage des Ersatzes von Reparaturkosten, obwohl ein Sachverständigengutachten einen Totalschaden angenommen hat.

Gerade beim Thema E-Mobilität spielt die Einschätzung Totalschaden oder nicht, eine wichtige Rolle. Ist ein Hochvoltfahrzeug automatisch ein Totalschaden, wenn die Batterie beschädigt wurde? Der Gedanke liegt angesichts der Preise von Ersatzbatterien (je nach Fahrzeug zwischen 7.000 und über 40.000 Euro) tatsächlich nahe. Wie passen diese Fahrzeuge in das Stufenmodell des BGH`s?

Im Rahmen der Schadensregulierung bei vorgenommener Reparatur kann die fiktive oder die konkrete Abrechnung gewählt werden. Auch hierzu stellen sich eine Vielzahl von Einzelproblemen, unter anderem, inwiefern hier von der fiktiven zur konkreten Abrechnung gewechselt werden kann, oder ob eine Kombination beider Abrechnungsarten möglich ist. Auch die Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer beschäftigt immer wieder die Rechtsprechung. Weiter bieten die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Prognose- und Werkstattrisikos ausreichendes Anschauungsmaterial um die verschiedenen Problemlagen zu erörtern. All diese Problemstellungen spricht Merk in seinem Vortrag auf den Vortrag auf den WKST an.

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Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage vom 22. bis 23. März 2024 sind der Treffpunkt für die K&L-Branche. Festgemacht am Leitthema "E-Mobilität – kurzfristiger Hype oder langfristiger Trend" erwarten Sie auch diesmal wieder zahlreiche Praxisvorträge, Live-Vorführungen und neue Impulse für Ihren Betrieb.

Vom Crash bis zur Reparatur

Unter dem Motto „E-Mobilität – kurzfristiger Hype oder langfristiger Trend“ finden die Würzburger Karosserie- und Schadenstage am 22. und 23. März statt. Die E-Fahrzeug-Zulassungen sind zwar ins Stocken geraten, aber für K&L-Betriebe besteht dennoch Handlungsbedarf.

Grund genug für die Redaktionen von »kfz-betrieb« und »Fahrzeug+Karosserie«, den Fokus der WKST auf das Thema E-Mobilität zu legen. Vom Crash über den Abschleppvorgang, die eventuell notwendige Quarantäne, die Batterieüberwachung, die notwendige Werkstattausrüstung bis hin zur Live-Reparatur eines E-Fahrzeugs wird die Würzburger Branchenveranstaltung den richtigen Umgang mit E-Fahrzeugen in der Werkstatt aufzeigen. Darüber hinaus bieten die WKST eine große Branchenausstellung (über 70 Aussteller). Unterstützt wird der Branchentreff von den Kooperationspartnern Kanzlei Voigt Rechtsanwälte und dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) sowie den Sponsoren Carbon, Carento, Dekra und Nexa Autocolor sowie den Business-Partnern BASF, Fix Auto, gt Motive, Heni und Riparo.

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