Ladungssicherung Ab dem 1. September gilt eine überarbeitete Richtlinie

Von Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 2 min Lesedauer

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Die VDI-Richtlinie 2700 gilt als eine fachliche Grundlage des Transports von Straßenfahrzeugen. Sie wurde kürzlich überarbeitet und tritt ohne Übergangsfrist am 1. September in Kraft. Was wurde verändert? Und was wird die Novelle bewirken?

Ab dem 1. September gilt eine überarbeitete Ladungssicherungsrichtlinie. Nur: Was nutzt die Richtlinie in der Theorie, wenn in der Praxis der Verstand des Transporteurs aussetzt?(Bild:  Diehl – VCG)
Ab dem 1. September gilt eine überarbeitete Ladungssicherungsrichtlinie. Nur: Was nutzt die Richtlinie in der Theorie, wenn in der Praxis der Verstand des Transporteurs aussetzt?
(Bild: Diehl – VCG)

„Mangelhafte Ladungssicherung ist eine nicht zu unterschätzende Unfallursache“, sagt Thorsten Ludwig. Wie recht der Leiter der Fachgruppe Ladungssicherung bei TÜV Süd damit hat, kann tagtäglich auf Autobahnen, Landstraßen und in Städten besichtigt werden. Sicher auch bei Fahrzeugen mit ausländischen, meist osteuropäischen Kennzeichen, jedoch nicht nur. Fahrlässig verladen können auch deutsche Transporteure gut.

Für die Überarbeitung der Blätter 8, 8.1 und 8.2 der VDI-Richtlinie 2700 wurden zunächst Erkenntnisse auf Prüfständen gewonnen und danach in dynamischen Fahrversuchen verifiziert, teilt TÜV Süd mit. Letzteres mit unterschiedlichen Herstellern. Konkret hat der beauftragte Arbeitskreis – Zitat – „neue Werte etwa für die Zurrpunkte, die Spanngurte, die Fahrbahnbleche und Radvorleger einwickelt. Dabei herausgekommen sind neue Mindestanforderungen für Spanngurte und Controller, die beim Transport von Pkw und Lkw verwendet werden.“

TÜV Süd weiter: „Die Verantwortlichen im Bereich des Fahrzeugtransportes benötigen eine Freigabe für die Kombination aus verschiedenen Ladungssicherungsmitteln mit dem geprüften Fahrbahnelement des Transportfahrzeugs. Die Gleitreib-Beiwerte für das Fahrbahnelement müssen entsprechend der neuen VDI-Richtlinie 2700 geprüft sein. Zudem müssen die Fahrzeuge für die auftretenden Beschleunigungskräfte nach DIN EN 12195-1 konfiguriert sein. Laut Vorgabe müssen 80 Prozent des Gewichts in Fahrtrichtung gesichert werden.“ Thorsten Ludwig ergänzt: „Diese Angaben haben beispielsweise in der alten Fassung der Richtlinie gefehlt.“

Für Werkstattbetreiber mit Bestandsfahrzeugen bedeutet die überarbeitete Richtlinie, dass sie sich beim Fahrzeughersteller erkundigen müssen, ob die neuen Werte bei seiner Kombination eingehalten werden. „Da die Kombination aus Ladungssicherungsmittel und Ladefläche (Fahrbahnblech) zertifiziert sein muss, sind auch Informationen der Hersteller von Spanngurten oder Keilen erforderlich“, erläutert TÜV Süd.

Informationsmaterial in Form eines Flyers kann von TÜV Süd über das Internet bezogen werden. Für den kostenlosen Flyer hier klicken.

Ob sich mit der überarbeiteten Richtlinie das übliche Fehlverhalten von Transporteuren vermeiden lässt, darf nach Meinung des Autors bezweifelt werden: fehlende Radanschläge, Trapezgurte, die kein oder nur ein lächerliches Trapez bilden, an den Radspeichen eingehängte Spanngurthaken, gänzlich ungesicherte Fahrzeuge, Transport auf der Hubbrille ohne Vorliegen einer Notsituation. Übrigens sind auch auf der Ladefläche stehende und nur mit den Anschlagmitteln des Ladekrans verbundene Fahrzeuge gänzlich ungesichert. Abhilfe schaffen wohl nur Kontrollen und Bußgelder.

Ladungssicherung, speziell beim Transport historischer Fahrzeuge, ist auch ein Thema der Fachtagung Freie Werkstätten und Servicebetriebe am 12. Oktober 2024 in Würzburg. Denn historische Fahrzeuge sind während des Verladens, Transportierens und Absetzens nochmals anderen Gefahren ausgesetzt als moderne Fahrzeuge. Stichworte: Verschleiß/Alterung, Fahrtwind auf offener Ladefläche, Temperaturdifferenzen und Sonnenschutzmittel auf originalen Lackoberflächen. Das Gesamtprogramm der Fachtagung Freie Werkstätten und Servicebetriebe findet sich unter www.freie-service.de.

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