Cannabis-Konsum und Arbeitsrecht

Auf diese sechs Fallstricke müssen Arbeitgeber achten

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Besondere Spielregeln bei besonderen Tätigkeiten

Bei Berufsgruppen, bei denen es elementar auf die uneingeschränkte Aufmerksamkeit – insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen– ankommt, gibt es besondere Anforderungen an deren ungetrübten Geisteszustand während der Arbeitszeit. Das Cannabisgesetz (CanG) trifft keine arbeitsrechtlichen Regelungen für besondere Berufe, sodass auf die Rechtsprechung zum Alkohol und auf bereits bekannte Grundsätze zurückgegriffen werden muss: Drogenkonsum bleibt also Privatsache, aber eben nur solange das Arbeitsverhältnis nicht dadurch gestört wird. Hier sind die Interessen im Einzelfall – tätigkeitsbezogen – gegeneinander abzuwägen.

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