Cannabis-Konsum und Arbeitsrecht

Auf diese sechs Fallstricke müssen Arbeitgeber achten

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Privater Cannabis-Konsum und Drogentests am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den privaten Konsum von Cannabis-Konsumenten. Er kann auch praktisch nicht immer feststellen, ob ein Arbeitnehmer sich noch in einem Drogenrauschzustand befindet, da es im Gegensatz zu Alkohol keinen direkten Zusammenhang zwischen der Dosierung von THC und etwaigen Ausfallerscheinungen gibt.

Ein Drogentest ist nur in Ausnahmefällen möglich und sollte nicht automatisch durchgeführt werden, da das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zumeist entgegensteht. Verdachtsunabhängige Kontrollen sind in der Regel also nicht zulässig, wenn sie nicht zuvor mit dem Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat vereinbart wurden. Auch bei begründetem Verdacht kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwar zur Kontrolle auffordern, er kann ihn jedoch nicht zu einer Teilnahme zwingen, insbesondere nicht zu einer Blutentnahme. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer zudem dafür sensibilisieren, dass der Unfallversicherungsschutz infolge des Cannabis-Konsums im privaten Bereich entfallen kann, und er sollte auf Ausfallerscheinungen achten.

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