Cannabis-Konsum und Arbeitsrecht

Auf diese sechs Fallstricke müssen Arbeitgeber achten

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Reichweite der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verlangt, dass der Arbeitgeber die Sicherheit und das Wohlbefinden des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sicherstellt und hierfür geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers ergreift, wenn er erkennt, dass das Verhalten unter dem Einfluss von Cannabis eine Gefahr darstellt. Gegebenenfalls muss er auch den sicheren Weg nach Hause nach der Betriebsfeier garantieren. Wenn Minderjährige involviert sind, ist besondere Vorsicht geboten, da das Cannabisgesetz den Konsum von Cannabis in der Anwesenheit von Minderjährigen verbietet.

Die Teillegalisierung bringt viele alte Probleme in neuem Gewand mit sich. In vielen Fällen können aber die bisherigen Problemlösungsansätze in Bezug auf den Umgang mit Alkohol auch auf den Umgang mit Cannabis angewandt werden.

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