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Was tun bei beschädigten Blechteilen?

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Definition "unfallfrei"

Für die Frage, ob ein instandgesetztes Ersatzteil noch als „Neuteil“ bezeichnet werden kann oder nicht, kommt es auf das Maß der Beschädigung an. Dementsprechend wäre ein Neuteil nicht mehr als „Neuteil“ zu bezeichnen, wenn die Beschädigung so intensiv war, dass – bezogen auf das Fahrzeug im Ganzen – der Begriff der „Unfallfreiheit“ nicht mehr Verwendung finden könnte. Nach der Rechtsprechung besagt der Begriff der „Unfallfreiheit“..., dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blech- oder Einparkschäden aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert. Nach der Rechtsprechung ist es also unschädlich, wenn eine kleine Beule beseitigt wird. Das, was für das Fahrzeug insgesamt gilt, muss natürlich auch für die Ersatzteile gelten. Wird ein Fahrzeug repariert und beispielsweise der Kotflügel gegen ein Neuteil ausgetauscht, dann ist das Fahrzeug alleine wegen dieser Reparatur (was dem Kunden bewusst ist) nicht mehr als unfallfrei zu bewerten. Daraus ergibt sich auch, dass der Kunde keinen rechtlichen Nachteil erleidet, wenn das eingebaute Ersatzteil geringfügig beschädigt war und instandgesetzt wurde. Insoweit sind daher K + L-Betriebe durchaus dazu berechtigt, kleinere Dellen oder Beulen in Ersatzteilen auszubessern, diese fachgerecht zu reparieren und dann bei der Reparatur zu verwenden.

Die IFL-Recherche ergab, dass einige Fahrzeughersteller (bei einer Lackkalkulation nach Herstellervorgabe) in der Arbeitszeit für die Neuteillackierung bereits mögliche Instandsetzungen kleinerer Beschädigungen berücksichtigt haben. Dies bedeutet, dass diese Hersteller für die Instandsetzung (schleifen, grundieren, spachteln, füllern usw.) einen prozentualen Aufschlag in der Arbeitszeit für die Neuteillackierung bereits integriert haben.

Definitionskarte hilft, den Schaden zu bestimmen

Diese „kleineren“ Beschädigungen sind anhand einer „Definitionskarte“ zu bestimmen. Anhand eines grün und rot eingezeichneten Maßstabs lässt sich feststellen, ob die Beschädigung hinzunehmen ist, oder ob die Beschädigung außerhalb des zumutbaren Akzeptanzbereichs liegt. Abrufbar sind die Definitionskarten auf den Herstellerportalen. Da es sich hierbei um konzerninterne Vereinbarungen handelt, könne diese jedoch nicht auf freie Fachbetriebe angewendet werden. Der freie Betrieb hat die Wahl, ob er sich den Konzernvorgaben anschließt. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Fahrzeugherstellern/-importeuren gleich. Einige OEM´s überlassen der Werkstatt die Entscheidung, ob sie das beschädigte Ersatzteil annimmt. Entscheidet sie sich dafür, wird meist individuell eine fallbezogene Entschädigung zwischen Lieferanten und Werkstatt ausgehandelt.

Bei der Instandsetzung des angelieferten Blech-Neuteils sind stets die aktuellen Herstellervorgaben zu berücksichtigen. Der Einbau eines geschweißten Seitenteils erfordert in allen Fällen eine Bearbeitung des Blechteils, auch mit Füllmassen (Spachtelmassen), die jedoch den prozessbeteiligten Personen an fest definierten Stellen bekannt sind. Eine Beschädigung sowie deren Instandsetzung auf anderer Bauteilfläche des Neuteils würde wiederum gegenüber dem Kunden keine Füllmasse plausibel erklärbar machen.

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