Schadentalk

Weniger Volumen – mehr gesteuerte Unfallschäden?

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Schadensteuerer in der Verantwortung

In Bezug auf das gesteuerte Schadengeschäft richteten Simmert und Wenz die Frage an die Versicherer und Schadensteuerer, inwieweit sie ihren vertraglich zugesicherten Verpflichtungen mit Ihren Partnerwerkstätten nachkommen würden. Schließlich würden sie die Verantwortung dafür tragen entsprechende Auftragsvolumen in die Betriebe zu steuern. Thomas Geck, verwies hierzu auf die von der HUK vertraglich vereinbarten und zugesagten Volumen. Wie er erklärte, basiert das HUK-Preisniveau auf einem planbaren Umsatz. Wird dieses Volumen nicht eingehalten, muss im Folgejahr etwas passieren.

Ein Umstand, den Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer der Kanzlei Voigt, bestätigte. Der mit den Partnerwerkstätten vereinbarte Stundenverrechnungssatz basiert auf einem vereinbarten Umsatzvolumen. Wird dieses beispielsweise nicht erreicht, so wird der Stundenverrechnungssatz angehoben beziehungsweise angepasst. Für Hamann bedeutet das: „Alle Partnerwerkstätten der HUK-Coburg, die vom Versicherer in diesem Jahr weniger Volumen eingesteuert bekommen haben, können mit einer Anhebung der Stundenverrechnungssätze rechnen.“

Geck ergänzte hierzu, dass diese vertraglichen Vereinbarungen vor allem für freie Selectbetriebe zutreffen. Nach ihm vorliegenden Prognosen dürfte die HUK jedoch die Umsatzprognose für dieses Segment in diesem Jahr fast vollständig erreichen. Man wolle im letzten Quartal versuchen, den Betrieben möglichst viele Aufträge zu liefern. Sollten die Volumen dennoch niedriger ausfallen, werde man sich an die vertraglichen Vereinbarung halten, so Geck.

Uneinigkeit bei Innovation-Group-Verträgen

Anders sieht es bei Schadensteuerern wie der Innovation Group aus. Hamman erläuterte hierzu, dass nach seinem Wissen die Innovation Group anteilig für das jeweilige Volumen von gesteuerten Schäden einen Bonus von den Rechnungen der Betriebe einbehalte. Dieser Bonus richte sich am Vorjahresumsatz. Fällt also beispielsweise das gesteuerte Volumen für das Jahr 2020 niedriger aus, müsste rückwirkend zum nächsten Jahr das Provisionsmodell angepasst werden. „Viele Betriebe, die ein geringeres Volumen gesteuert bekommen haben, werden feststellen, dass sie eine niedrigere Provision hätten bezahlen müssen“, so Hamann. Seiner Einschätzung nach müsste die Innovation Group demnach den Betrieben diese zu viel einbehaltenen Provisionsbeträge zurückerstatten und für 2021 eine niedrigere Provisionsstaffel vereinbaren.

Wie Matthew Whittall erklärte, gelte dies nur für ältere Verträge und werde so nicht mehr praktiziert. Vielmehr hätten aktuelle Verträge, die seit 15 Monaten existieren, diese Regelung nicht mehr. Vielmehr sei nun eine feste Provision vereinbart – somit auch für den Fall, dass die Innovation Group mehr Aufträge in einen Betrieb steuert als im Vorjahr. Hamann widersprach und erläuterte, dass es noch viele Betriebe gebe, die unter Wirkung der Altverträge arbeiten würden.

Zukunft der Stundenverrechnungssätze

Reinhard Beyer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Partnerwerkstätten (BVdP), stellte in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit Betriebe künftig noch dazu bereit oder in der Lage sind, zu den im gesteuerten Geschäft gezahlten Stundenverrechnungssätzen zu arbeiten. Ein Aspekt, den Whittall zufolge der Markt regeln wird. Die Innovation Group beispielsweise habe in den vergangenen Monaten die Stundenverrechnungssätze deutlich erhöht, da man attraktiver Auftraggeber bleiben müsse. Der Innovation-Group-Geschäftsführer ergänzte zudem, dass die Lobbyarbeit der Verbände der letzten Jahre in der Branche gehört wurde, dass gesteuerte Schäden nicht immer für Betriebe ein attraktives Geschäftsmodell sind.

Beyer sieht ein Hauptproblem in dem hohen Konkurrenzdruck unter den Betrieben, weshalb sie sich dazu bereit erklären, Stundenverrechnungssätze zu akzeptieren, die für sie eigentlich nicht ausreichend sind. Dem pflichtete Peter Börner bei. Vielen Betriebe würden Konditionen aus Angst zustimmen, dass die Arbeit ansonsten an den Nachbarbetrieb wandert. Hier hakte Rechtsanwalt Hamann ein: „Würde kein Betrieb einen Steuerungsvertrag abschließen, könnte er die Beträge verlangen, die er braucht“, so Hamann.

Geck und Whittall hielte dem entgegen, dass es bei den Partnerbetrieben kaum Insolvenzen zu verzeichnen seien und es der Mehrzahl der Werkstätten gut gehe. Der HUK-Schadenexperte räumte jedoch auch ein, dass nicht alle Betriebe auf alle Reparaturthemen eingestellt sein müssten. Er sieht den Weg hin zu mehr Spezialisierungen bei den K&L-Betrieben.

Neben diesen Themen diskutierten Branchenexperten im Schadentalk auch über individuelle Zukunftsstrategien der Betriebe, mögliche Alternativen zum gesteuerten Schadengeschäft sowie über erforderliche Investitionen und digitale Prozessverbesserung.

(ID:46854291)