Innung Köln Keine Chance für Regress-Forderungen der Versicherungen

Von Konrad Wenz 4 min Lesedauer

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Der Regress gegen Werkstätten bildete den Schwerpunkt auf der diesjährigen gemeinsamen Herbst-Innungsversammlung der Kfz- und Karosseriebauer Innungen Köln. Werkstätten erfuhren hier, dass sie sich vor Regressprozessen nicht fürchten müssen, wenn die Spielregeln des Schadenrechts eingehalten werden.

Sie führten durch die Agenda der Innungsversammlung in Köln (v. r.): Oliver Nienhaus, Obermeister der Karosseriebauerinnung Köln, Claudia Weiler, Geschäftsführerin beider Innungen, und Stefan Bäckmann, Obermeister der kfz-Innung Köln.(Bild:  Wenz - VCG)
Sie führten durch die Agenda der Innungsversammlung in Köln (v. r.): Oliver Nienhaus, Obermeister der Karosseriebauerinnung Köln, Claudia Weiler, Geschäftsführerin beider Innungen, und Stefan Bäckmann, Obermeister der kfz-Innung Köln.
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Mitte November hatten die Innung der Karosseriebauer und die Innung des Kfz-Gewerbes in Köln zur gemeinsamen Innungsversammlung geladen. Die beiden Obermeister Oliver Nienhaus (Karosseriebauer) und Stefan Bäckmann (Kfz) führten gemeinsam mit der Geschäftsführerin der beiden Innungen, Claudia Weiler, durch das Programm der Abendveranstaltung im Kölner Pullmann-Hotel. In gewohnter Weise wurden die notwendigen Formalien schnell abgehandelt. Im Anschluss begrüßte Arndt Hürter, Präsident des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) sowie stellv. Obermeister der Karosseriebauerinnung Köln die Teilnehmer der Innungsversammlung.

Hürter berichtete von zähen Gesprächen mit Versicherern bezüglich der Zusammenarbeit von K&L-Betrieben mit Schadensteuerern sowie über die Konditionen, die den Betrieben in diesem Bereich geboten werden. So habe die HUK-Coburg klargestellt, dass man maximal einen Inflationsausgleich bei den anstehenden Jahresgesprächen anbieten wolle.

ZKF-Präsident Arndt Hürter berichtete von zähen Gesprächen mit Versicherern und Schadensteuerern. (Bild:  Wenz - VCG)
ZKF-Präsident Arndt Hürter berichtete von zähen Gesprächen mit Versicherern und Schadensteuerern.
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Dies sei für die Betriebe eine bittere Pille, erklärte Hürter. Genauso zäh würden die Gespräche mit der Allianz verlaufen. Der ZKF-Präsident beschrieb die derzeitige Lage der Allianz, die über das Tochterunternehmen Solvd den Schadenmarkt gemeinsam mit der HUK Coburg beherrsche. Denn zu Solvd gehören der Prüfdienstleister Control Expert, der Daten- und Kalkulationsspezialist CAB, der Schadensteuerer Innovation Group sowie seit neuesten das Schadennetz der HDI (»F+K«-Online) berichtete. Für die Betriebe bedeute diese Konsolidierung, dass die Abhängigkeiten zu katastrophalen Konditionen wachsen würden. Dabei würden die Stundenverrechnungssätze bei der Innovation Group derzeit sogar noch gekürzt, führte Hürter aus. „Dagegen müssen wir uns positionieren“, sagte der ZKF-Präsident. Versicherer würden sich derzeit im „Oberwasser“ wähnen, weil die Vorlaufzeiten in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen seien.

Regressforderungen und Beweggründe der Versicherer

Auf der Agenda von Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer Kanzlei Voigt Rechtsanwälte, stand das Thema Regress. Er beleuchtete, warum Versicherer so agieren, wie sie es tun. Demnach hätte die Versicherungswirtschaft in der Kfz-Versicherung im Jahr 2024 eine Combined Ratio (Schaden-Kosten-Quote) von 106 erwirtschaftet. Das heißt, 100 Euro Beitragseinnahmen stehen 106 Euro für Schadenaufwendungen gegenüber. Die hohen Verluste von bis zu fünf Milliarden Euro (laut GDV) hätten dazu geführt, dass Versicherungen ihre Versicherungsprämien um durchschnittlich 11 Prozent erhöht hätten. Man erwarte deshalb für 2025 ein geringes Plus in der Kfz-Versicherungswirtschaft. Allerdings müssten die Versicherer auch in diesem Jahr ihre Prämien wieder deutlich erhöhen, um nicht wieder in den roten Bereich abzudriften.

Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer Kanzlei Voigt Rechtsanwälte, appellierte an die Werkstätten, im Haftpflichtschaden niemals mit einem Kostenvoranschlag zu arbeiten.(Bild:  Wenz - VCG)
Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer Kanzlei Voigt Rechtsanwälte, appellierte an die Werkstätten, im Haftpflichtschaden niemals mit einem Kostenvoranschlag zu arbeiten.
(Bild: Wenz - VCG)

Hamann erklärte den Teilnehmern die Grundregeln des Schadenrechts und machte deutlich, dass die Werkstatt in keinem Rechtsverhältnis mit dem Haftpflichtversicherer stehe. Er ging auf das sogenannte Werkstattrisiko ein, dass dafür sorge, dass Versicherer die Ansprüche des Geschädigten nicht kürzen können. Er zitierte einige Urteile und stellte klar, dass der Geschädigte maximal geschützt sei. Dies habe der BGH in insgesamt fünf Urteilen aus dem Jahr 2024 bestätigt. Das Werkstattrisiko würde nur dann nicht gelten, wenn der Geschädigte seine Forderungen an die Werkstatt abtreten würde. Hamann warnte eindringlich davor, RKÜ-Formulare mit Abtretung zu verwenden. Die Betriebe sollten tunlichst die neuen Formulare mit einer Zahlungsanweisung verwenden (sind bei Vogel-Forma erhältlich).

Hamann unterstrich nochmals, dass die Versicherungen die Ansprüche des Geschädigten nicht kürzen könnten – Voraussetzung hierfür sei, dass sich der Geschädigte und die Werkstatt an bestimmte Spielregeln hält. Damit sei die Versicherung allerdings nicht wehrlos, wenn es um überzogene Reparaturkosten ginge. Dem Versicherer stehe der Regress zur Verfügung. Dafür müsse der Geschädigte seine eventuellen Forderungen gegen die Werkstatt – beispielsweise wegen einer zu hohen Rechnung – an die Versicherung abtreten.

Auch im Regress müsse sich die Werkstatt an die Spielregeln halten, führte Hamann aus: „Wenn Sie das tun, gewinnen wir in der Regel den Prozess.“ Zu den Spielregeln gehöre beispielsweise, dass ein Kfz-Sachverständiger ein Gutachten angefertigt hat und im Werkstattauftrag stehe: „Unfallschaden gemäß Gutachten beheben.“ Hamann appellierte an die Werkstätten keinesfalls mit einem Kostenvoranschlag zu arbeiten. Er zitierte verschiedene Urteile, in denen der Regress der Versicherer abgelehnt wurde, weil die Werkstatt genau das gemacht habe, wozu sie vom Geschädigten beauftragt wurde, nämlich den Unfallschaden gemäß Gutachten reparieren. „Wenn Sie sich an diese Spielregeln halten, dann sind Regressprozesse lange nicht so schlimm, wie es sich anhört.

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100jähriges Innungsjubiläum und ZKF-Branchentreff

Letztlich ging Claudia Weiler noch auf das 100-jährige Jubiläum der Innung Köln ein, das am 8. Mai 2026 groß gefeiert werden soll. Hierfür hat sich die Innung ein hochkarätiges Rahmenprogramm einfallen lassen, dass einige Kölner Besonderheiten berücksichtigt. Beispielsweise soll der Begrüßungsabend in der Kölner Motorworld im ehemaligen Flughafen Butzweiler Hof stattfinden, und ein Gala-Abend in der Flora, inklusive einer sehr bekannten Kölner Band (Klingelköpp) wird die Veranstaltung beschließen. Dazwischen haben sich die Kölner mit dem ZKF zusammengetan, der in den MCC-Fernsehstudios in Köln seinen Branchentreff durchführen wird.

Anmeldungen sind jetzt schon möglich unter zkf-branchentreff.de

 (we)

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