Kunden von VW Nutzfahrzeuge, deren Neuwagen- oder Anschlussgarantie zwischen dem 1. März und 31. Mai 2020 ausläuft, erhalten vom Hersteller nun eine Verlängerung um drei Monate. Vertriebsvorstand Heinz-Jürgen Löw erklärt, warum die Marke das macht.
Das Portfolio von Volkswagen Nutzfahrzeuge: Amarok, Caddy, Transporter und Crafter.
(Bild: Volkswagen Nutzfahrzeuge)
Nach VW Pkw und Audi gewährt auch Volkswagen Nutzfahrzeuge einigen Kunden aufgrund der Corona-Krise eine Verlängerung der Garantiefristen für Neuwagen um drei Monate. Wie der Hersteller am Dienstag mitteilte, gelte die neue Regelung für alle Fahrzeuge der Baureihen Amarok, Caddy, T6/T6.1 und Crafter, deren Neuwagen- oder Anschlussgarantie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020 ausläuft.
Vertriebsvorstand Heinz-Jürgen Löw erklärte: „Viele unserer Partnerbetriebe überall auf der Welt konnten und können in der schwierigen Corona-Krise durch eingeschränkte Werkstattkapazitäten nicht den gewohnten Wartungsservice anbieten.“ Deshalb sei es für viele Kunden zuletzt zu Einschränkungen gekommen, wenn sie Garantie-Leistungen abrufen wollten. Dem will Volkswagen Nutzfahrzeuge mit der freiwilligen Verlängerung nun begegnen.
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