Kfz-Versicherungsverträge mit Werkstattbindung erfreuen sich zunehmender Beliebtheit meldet der ADAC. Dem Autofahrer winkt hierbei eine Ersparnis von bis zu 20 Prozent. Allerdings spiele die Servicequalität eine große Rolle.
Der Bestand an Kfz-Versicherungsverträgen mit Werkstattbindung wächst kontinuierlich – der Autofahrer spart dadurch Bares.
(Bild: Wenz)
Rund 85 Prozent aller Autofahrer besitzen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung, vekündet der ADAC in einer Pressemeldung. Autofahrer, die sich dabei für einen Vertrag mit Werkstattbindung entscheiden, könnten kräftig sparen. Bei manchen Versicherern sinke die Prämie für die Teil- oder Vollkasko um bis 20 Prozent.
Mit der Werkstattbindung, auch Werkstatttarif oder Werkstattbonus genannt, erklärt sich der Versicherte dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Die Werkstätten erhalten so mehr Aufträge – der Versicherer bzw. Schadenlenker verlangt für die hohe Auslastung, dass die Werkstätten ihre Reparaturpreise günstiger kalkulieren. Diesen Vorteil würden Versicherer wie der ADAC-Versicherungsdienst dann an ihre an die Versicherungskunden weitergegeben. Das Partnernetz des ADAC (SPN = Service Partner Netzwerk) nutzt auch die Allianz Versicherungs AG. Nahezu jeder Kfz-Versicherer nutzt inzwischen für die Instandsetzung von Kaskoschäden sein eigenes Netzwerk, das in der Regel aus freien Karosserie- und Lackbetrieben besteht. Führend ist in diesem Bereich derzeit die HUK-Coburg.
Die Partnerwerkstätten der Versicherer sind in der Regel von TÜV oder DEKRA geprüft und gewähren auf die durchgeführten Arbeiten eine Garantie, vermeldet der ADAC. Allerdings sei die Anzahl der Reparaturbetriebe nicht in jeder Region gleich hoch. In Großstädten sind sie oft flächendeckend vertreten, in ländlichen Regionen nicht immer. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, welchen Service der Versicherungsvertrag bietet, beispielsweise ob ein Hol- und Bring-Service eingeschlossen ist., oder ob der Versicherungsnehmer beim Kaskoschaden ein kostenloses Ersatzfahrzeug erhält. Versicherer brüsten sich häufig mit diesen Zusatz- bzw. Serviceleistungen, die aber in der Regel vollumfänglich von der Werkstatt erbracht werden.
Wichtig zu wissen: Die Bindung an ein Werkstattnetz gilt ausschließlich für Kaskoschäden. Hierzu zählen selbstverschuldete Schäden (Vollkasko) oder beispielsweise Wildunfälle und Hagelschäden (Teilkasko). Für Inspektionen und Wartungsarbeiten, sowie für Haftpflichtschäden kann der Versicherte stets eine Werkstatt seiner Wahl aufsuchen.
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Stand vom 15.04.2021
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