Entgelttransparenzgesetz Deutlich umfassendere Auskunftspflicht

Von Midia Nuri 4 min Lesedauer

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Das neue Entgelttransparenzgesetz verpflichtet Arbeitgeber demnächst dazu, die Gehälter ihrer Mitarbeiter auf Anfrage offenzulegen. Die Auskunftspflicht wird massiv erweitert. Das rechtliche Risiko steigt.

Das neue Entgelttransparenzgesetz verpflichtet zu noch mehr Offenheit über die im Unternehmen gezahlten Gehälter.(Bild:  frei lizenziert / Pixabay)
Das neue Entgelttransparenzgesetz verpflichtet zu noch mehr Offenheit über die im Unternehmen gezahlten Gehälter.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Über Geld spricht man nicht. Das ist hierzulande von jeher beliebte Devise. Von der müssen sich Unternehmen mit Blick auf die Gehälter ihrer Beschäftigten verabschieden. Dafür sorgt das neue Entgelttransparenzgesetz. Das soll aufgrund einer EU-Richtlinie am 7. Juni 2026 in Kraft treten und unter anderem deutlich ausgeweitete Auskunftsansprüche für alle Arbeitgeber mit sich bringen.

Manche Vorgaben wie etwa Berichtspflichten gelten erst für Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern – nicht jede Regelung wird also alle Fahrzeug- und Karosseriebauer betreffen. Sich transparent machen und ihre Bewerbungsprozesse anpassen müssen indes alle Arbeitgeber.