ZKF-Branchentreff 2026 Wonach strebt die EU bei der Einzelgenehmigung

Von Christian Otto 2 min Lesedauer

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Die Auswirkungen durch die Novellierung des Artikel 44 auf die Einzelgenehmigung in Deutschland sind vor allem für den Fahrzeugbau entscheidend. Über Chancen und Herausforderungen informiert ein Vortrag beim Branchentreff in Köln.

Die EU-Kommission hat den Artikel 44 der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 jetzt neu angepasst. Die Beweggründe werden in Köln diskutiert.(Bild:  SPIER GmbH & Co. Fahrzeugwerk KG)
Die EU-Kommission hat den Artikel 44 der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 jetzt neu angepasst. Die Beweggründe werden in Köln diskutiert.
(Bild: SPIER GmbH & Co. Fahrzeugwerk KG)

Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik lädt in diesem Jahr zu einem besonderen Branchentreff nach Köln, denn die dortige Karosseriebauer-Innung feiert in diesem Rahmen auch ihren 100. Geburtstag. Los geht es am 7. Mai mit einem Begrüßungsabend in der Motorworld Köln.

Am 8. Mai erwartet die Teilnehmer am Kongresstag gebündeltes Fachwissen aus der Branche. Der Branchentreff ist dabei inhaltlich wieder in zwei Symposien geteilt. Während im Pkw-Symposium unter anderem Themen wie die Reparatur von Elektroautos, Gigacasting und eine Diskussion mit Vertretern der Versicherer Allianz und HUK ansteht, nimmt das Nutzfahrzeug-Symposium unter anderem neue Vertriebswege für Aufbauhersteller, die Altfahrzeug-Verordnung und die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter die Lupe. Neben diesem Input heißt es, die eigenen Kontakte auszubauen und das fachliche Wissen zu erweitern. Dabei soll auch eine umfassende Fachausstellung helfen.

Verschärfung durch die Novellierung

Die Verordnung (EU) 2018/858, die am 1. September 2020 in Kraft trat und die Richtlinie 2007/46/EG ersetzte, wurde novelliert, um das Typgenehmigungs- und Marktüberwachungssystem für Kraftfahrzeuge in der EU grundlegend zu modernisieren und zu verschärfen.

Hier ein paar Gründe für die Neuregelung, insbesondere im Kontext von Artikel 44 (EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung für Neufahrzeuge) und den begleitenden Vorschriften:

  • Stärkung des Binnenmarkts: Die Verordnung vereinheitlicht die technischen Anforderungen und Genehmigungsverfahren für Fahrzeuge der Klassen M, N und O in der gesamten EU.
  • Verbesserung der Einzelerlaubnis (Art. 44): Artikel 44 regelt die Einzelgenehmigung für Fahrzeuge, die keine Typgenehmigung haben. Die Novellierung dient dazu, die Anforderungen an solche Fahrzeuge zu vereinheitlichen, um Risiken im Straßenverkehr zu minimieren und eine einheitliche Prüfung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
  • Qualitätssicherung: Die Anforderungen an Technische Dienste wurden erhöht, um die Qualität der Prüfungen zu verbessern.

Blick auf den Entstehungsprozess

Die weiteren Beweggründe der Kommission, den Artikel 44 der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 jetzt neu anzupassen und

wie genau ein solcher Regulierungsvorschlag entsteht und wie man vom Entwurf zur Verordnung kommt, zeigt ein Doppelvortrag von Frank Schneider, Fachbereich Fahrzeugtechnik & Mobilität TÜV-Verband e. V. und Hermann Jakobs, Leiter Technischer Dienst TÜV Rheinland Kraftfahr GmbH auf.

Die Refernten berichten zum einen über die Arbeit des TÜV-Verbandes bei der Begleitung des Verordnungsentwurfes und skizzieren die aktuell absehbaren Auswirkungen der Neuerungen auf die Branche der Fahrzeugumrüster und Aufbauhersteller aus dem Blickwinkel der Technischen Dienste.

ZKF Branchentreff | 8. Mai 2026 in Köln

ZKF Branchentreff am 08.05.2026 in Köln

Der ZKF-Branchentreff am 8. Mai 2026 in Köln ist die zentrale Veranstaltung für alle Fachleute aus den Bereichen Karosserie, Lack- und Fahrzeugbau. Offen für alle Branchenteilnehmer, bietet dieses Event eine einzigartige Plattform zum Austausch, zur Weiterbildung und zum Netzwerken. Erleben Sie hochkarätige Fachvorträge, spannende Podiumsdiskussionen mit führenden Experten und nutzen Sie die Gelegenheit, sich über innovative Produkte und Zukunftstrends direkt bei den Ausstellern zu informieren.

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