Steuerdatenaustausch Dem Fiskus entgeht nichts

Von Silvia Lulei Lesedauer: 2 min

Die Finca auf Mallorca ist eine gute Kapitalanlage. Aber wer die Immobilie zwischendurch vermietet, muss die Mieteinkünfte versteuern. Dem deutschen Fiskus entgeht nichts mehr, seit es ein Abkommen zum internationalen Steuerdatenaustausch gibt.

Der internationale Steuerdatenaustausch kann zu Überraschungen führen; beispielsweise, wenn man vergessen hat, Mieteinkünfte von der Auslandsimmobilie zu versteuern.
Der internationale Steuerdatenaustausch kann zu Überraschungen führen; beispielsweise, wenn man vergessen hat, Mieteinkünfte von der Auslandsimmobilie zu versteuern.
(Bild: Bild von pch.vector auf Freepik)

Einkünfte aus Kapitalerträgen im Ausland oder Mieteinkünfte von der Immobilie im Süden? Dem deutschen Fiskus bleibt nichts verborgen. Der Deutsche Bundestag bestätigte vor knapp einem Jahr den internationalen Steuerdatenaustausch mit den USA sowie innerhalb der EU-Staaten. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Thema in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen hat und inzwischen alle Banken/Finanzinstitute und alle Bankkunden betrifft.

Getrieben wird diese Entwicklung von dem politischen Interesse vieler Staaten, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu erschweren. Federführend waren hier die USA mit der Einführung von FATCA, dem Foreign Account Tax Compliance Act. Dieses US-Gesetz trat 2010 in Kraft und verpflichtet in den USA steuerpflichtige Personen sowie Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA, steuererhebliche Daten, insbesondere von Auslandskonten, gegenüber den US-Steuerbehörden mitzuteilen.

Vier Jahre später kam die OECD, die Organisation for Economic Cooperation and Development, mit dem CRS (Common Reporting Standard) heraus. Die OECD ist eine internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 38 Mitgliedstaaten, deren Mitglieder zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen zählen. Der CRS wurde auf Anfrage der G20 entwickelt und am 15. Juli 2014 vom Rat der OECD genehmigt. Er fordert die Rechtsordnungen auf, Informationen von ihren Finanzinstituten einzuholen und diese Informationen jährlich automatisch mit anderen Rechtsordnungen auszutauschen.

„Im Wesentlichen geht es darum, dass die Finanzverwaltung eines anderen Staates über die deutschen Finanzbehörden Daten zum Kunden einer deutschen Bank erhält, der einer Steuerpflicht des anderen Landes unterliegt. Dies führt zu neuen Mitwirkungs- und Meldepflichten auf Seiten der Steuerpflichtigen und der Finanzinstitute. Banken müssen Informationen von ihren Kunden einholen und gegebenenfalls an die Finanzbehörden weiterleiten“, erklärt Steuerberater Roland Franz. Das bedeutet, dass Kunden insbesondere Angaben über ihren steuerlichen Status in einem anderen Land machen und dies in unterschiedlichen Formularen dokumentieren müssen.

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