2. Mayener Verkehrsrechtstag
Wenn die Werkstatt auf der Reparaturrechnung sitzen bleibt
Anbieter zum Thema
Die Schadenregulierung scheitert – obwohl die Werkstatt sauber und nach Gutachten repariert hat. Das Problem: Es gab einen Vorschaden – unter Umständen kann das für die Werkstatt zum existenziellen Risiko werden. Doch die Betriebe können sich besser gegen böse Überraschungen absichern.
Anfang März 2026 lud die Rechtsanwaltskanzlei Kaspar-Müller-Nickel-Krayer zum 2. Mayener Verkehrsrechtstag in den Glaswürfel des Forums Mayen ein. Der Einladung folgten mehr als 60 geladene Gäste aus Autohäusern, Reparaturwerkstätten und Sachverständigenbüros. Rechtsanwalt Manfred Müller eröffnete die vollbesetzte Veranstaltung, für die die Mayener Kanzlei wieder ein branchenspezifisches Programm zusammengestellt hatte.
Matthias Nickel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 25 Jahren für die Kanzlei tätig, erläuterte den interessierten Zuhörern zunächst die Vorschadenproblematik, die in der Regulierungspraxis erhebliche Probleme bereitet. Beispielsweise werden fiktiv abgerechnete Vorschäden in der sogenannten HIS-Datei gespeichert, auf die die Versicherungswirtschaft Zugriff hat (HIS steht für Hinweis- und Informationssystem). Wird beispielsweise eine fiktive Abrechnung eines Unfallschadens gemeldet und eine bestimmte Schadenhöhe überschritten, dann bleibt der Eintrag im HIS-System bestehen, führte Nickel aus. Kommt es sodann zu einem Folgeschaden, muss gegebenenfalls der Geschädigte beweisen, dass der Vorschaden schon beseitigt war, weil sich ansonsten beide Schäden nicht trennen lassen und der Geschädigte bei einem neuen Schaden möglicherweise leer ausgeht.
0 € / 1. Monat
-
Alle Inhalte lesen
-
Alle E-Paper inklusive
-
Jederzeit online kündbar
Sie haben bereits ein Abo? Hier einloggen