Teilegutachten und ABE
Die neue Teiletypgenehmigung
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Die Genehmigung von Fahrzeugteilen in Deutschland erlebt einen grundlegenden Wandel: Teilegutachten und die bekannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) werden schrittweise durch die neue Teiletypgenehmigung ersetzt.
Für Ein- oder Anbauteile an Fahrzeugen gibt es hierzulande strenge rechtliche Vorgaben. Bisher waren zwei Verfahren besonders relevant: das Teilegutachten nach Anlage XIX der StVZO sowie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile nach §22 StVZO. Mit der Einführung der Teiletypgenehmigung (TTG) im Rahmen der 56. Änderungsverordnung der StVZO ergeben sich nun grundlegende Änderungen in der Genehmigungslandschaft. Diese Genehmigungsform vereinfacht den Prozess für Hersteller und Technische Dienste und erhöht gleichzeitig die Sicherheit und Transparenz für Fahrzeughalter. Während Teilegutachten noch bis 2028 gültig sind, ist die Umstellung auf die Teiletypgenehmigung langfristig erforderlich. Der folgende Artikel beleuchtet die neuen Regelungen, ihre Hintergründe und Konsequenzen für Hersteller, Umbauer und Fahrzeughalter.
Betriebserlaubnis als rechtliche Grundlage
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs bildet die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit von Umbauten und den Einbau von Fahrzeugteilen. Werden an einem Fahrzeug nachträgliche Änderungen vorgenommen, kann dies die Betriebserlaubnis beeinträchtigen oder sogar zum Erlöschen führen.
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