Schadenrecht
Warum der Werkvertrag mit dem Kunden so wichtig ist
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Beim Regress gegen die Werkstatt macht der Versicherer nichts anderes geltend, als den abgetretenen Anspruch des Kunden aus dem Werkvertrag mit dem Reparaturbetrieb. Fehler dort sind später häufig nicht mehr zu korrigieren.
Dass ein verlorener Regressprozess eine teure Angelegenheit ist, musste ein Betrieb feststellen, der wegen eines Betrages von nur rund 350 Euro erfolgreich von einem Versicherer in Regress genommen wurde. Am Ende musste er nicht nur 350 Euro zurückzahlen, sondern auch für die Kosten seines sowie des gegnerischen Rechtsanwalts, die Gerichtskosten und die Auslagen für ein Gerichtsgutachten aufkommen, sodass ihn am Ende der Prozess fast 3.000 Euro kostete.
Was war geschehen? Ein Kunde kam mit einem Schaden in den Betrieb, legte ein Haftpflichtgutachten vor und bat um Reparatur. Der Betrieb nahm den Auftrag an und schrieb lediglich „Reparatur gemäß Gutachten“ in den Auftrag. Bei der Durchführung der Reparatur wich die Werkstatt in einigen Punkten vom Haftpflichtgutachten ab. Auch ergab sich eine Schadenerweiterung, die der Sachverständige nicht gesehen hatte. Nach der Reparatur beanstandete der Versicherer einige Reparaturpositionen und die Stundenverrechnungssätze des Betriebes, die über dem örtlichen Mittelwert lagen, mit denen der Sachverständige kalkuliert hat. Den Prüfbericht ignorierte der Betrieb und erhielt von seinem Kunden die vollen Reparaturkosten. Der Kunde wiederum trat die Ansprüche gegen den Betrieb an den Versicherer ab, womit der Versicherer nunmehr gegen den Betrieb vorgehen konnte.
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