Die Ende des Jahres auslaufende Kfz-GVO wird verlängert. Das kündigte die EU-Kommission am Montag an. Die Branche begrüßt die Entscheidung, hofft aber auch auf Nachbesserungen in den ergänzenden Leitlinien.
Die EU-Kommission teilte am Montag, 17. April, mit, die Ende des Jahres auslaufende Kfz-GVO nebst den ergänzenden Leitlinien zu verlängern.
Wie schon im vergangenen Sommer angekündigt hat die Europäische Kommission am Montag, 17. April, nun offiziell bekannt gegeben, dass sie die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängern wird.
Zudem werden die ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. Diese sollen es „Unternehmen der Automobilbranche erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten, einschließlich Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben“, so die Erklärung der EU-Kommission.
Die Verlängerung dürfte grundsätzlich auf Zustimmung der Branche treffen. Ob die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) im Konsultationsverfahren eingebrachten Eingaben berücksichtigt werden, wird nun mit Spannung erwartet. Der Verband sieht vor allem Nachbesserungsbedarf bei den Leitlinien zur Kfz-GVO, deren Inhalt weit über den Ersatzteilbereich hinausreiche.
Weiterhin fordert der ZDK insbesondere den diskriminierungsfreien direkten Zugang aller Betriebe zu fahrzeuggenerierten Daten, deren Erhalt für Wartung oder Reparatur von Kfz entweder technisch oder wirtschaftlich notwendig ist. Vor allem der bidirektionale Zugang zum Fahrzeug sei für die Betriebe erforderlich, um dem Fahrzeughalter auf dessen Wunsch auch Informationen ins Fahrzeug senden zu können.
Außerdem hofft der Verband für den Handel auf weitere Klarstellungen zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des unechten Agentursystems und der Kombination mit Mischsystemen für den Automobilsektor. Diese hatte aus Verbandssicht die neue seit Mai 2022 geltende Vertikal-GVO nicht in aureichendem Maße geliefert.
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Stand vom 15.04.2021
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