Innerhalb eines dreijährigen Pilotprojektes erprobten die VW-Tochter MAN und die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) den fahrerlosen Containerumschlag. Ihre Bilanz zogen sie während des Hamburger Mobilitätskongresses ITS.
Zukunft des Güterverkehrs: MAN und HHLA leisten mit dem Gemeinschaftsprojekt „TruckPilot" Pionierarbeit für den automatisierten Containertransport.
(Bild: Thies Raetzke / MAN)
Autonom fahrende Trucks werden nach Überzeugung des Hamburger Logistikkonzerns HHLA und des Lkw-Bauers MAN schon in wenigen Jahren Gütertransporte sicherer und effizienter machen. Während des Hamburger Mobilitätskongresses ITS zogen beide Unternehmen am Mittwoch eine positive Bilanz eines Pilotprojektes, bei dem selbstfahrende Lastwagen Container zum HHLA-Terminal Altenwerder im Hamburger Hafen gebracht haben.
MAN-Entwicklungsvorstand Frederik Zohm kündigte an, sein Unternehmen wolle ab 2030 selbstfahrende Lkw zur Serienreife bringen. „Pilotprojekte wie Hamburg Truckpilot beweisen, dass der Einsatz von selbstfahrenden Lkw technologisch umsetzbar ist und sich effizient in Logistikabläufe integrieren lässt.“ Zohm nannte selbstfahrende Trucks „Game Changer“ im Transportwesen.
„Autonomes Fahren wird kommen. Darauf bereiten wir uns als HHLA vor“, sagte die HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath. Aus Sicht der beiden Unternehmen können autonome Trucks auch eine Lösung gegen den Fahrermangel sein, der vielen Transportunternehmen immer stärker zu schaffen macht.
Bei dem im Sommer abgeschlossenen dreijährigen Projekt „Truckpilot“ hatten die VW-Tochter MAN und HHLA getestet, wie sich autonom fahrende Lkw in den Containerumschlag integrieren lassen. Dazu beförderte eine Spedition einen 40-Fuß-Container im Auftrag der Volkswagen-Konzernlogistik zum Terminal. „Dort fuhr der Lkw autonom über das Terminalgelände und bewegte sich reibungslos im gemischten Verkehr mit anderen Verkehrsteilnehmern“, berichten MAN und HHLA. „Er fuhr sein Ziel in der Blocklagerspur an und rangierte ebenfalls selbstständig rückwärts hochgenau in die Parkposition.“ Nach dem Containerumschlag erfolgte die Rückfahrt zum Tor ebenso autonom. Jenseits des Terminalgeländes übernahm wieder der Fahrer die Kontrolle.
Fahrerlose Autos sollen in Deutschland schon ab dem kommenden Jahr am Straßenverkehr teilnehmen können. Auf festgelegten Strecken dürfen dann autonome Kraftfahrzeuge der sogenannten Stufe vier im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein. Das besagt ein Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat im Mai zugestimmt hatten und das Deutschland zum Vorreiter beim autonomen Fahren machen soll.
(ID:47736906)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.