ZDH-Kritik am EU-DatengesetzParlament verpasst Chance für echten Datenmarkt
Von
Nick Luhmann
Der Zentralverband Deutsches Handwerk übt Kritik an der Position des EU-Parlaments zum Data Act. Damit werde die Position der Hersteller gestärkt und der Zugang zu den Daten für Handwerksbetriebe erschwert.
Um künftig an Fahrzeugen arbeiten zu können, muss der Zugang zu den Fahrzeugdaten auch Dritten möglich bleiben. Diese Position vertritt der ZDH und kritisiert das EU-Parlament.
(Bild: ZDK)
Mit Kritik reagiert der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) auf die Position des Europaparlaments zum Data Act, weil damit vor allem Handwerksbetrieben künftig der Zugang zu den Herstellerdaten erschwert würde. Der Ausschuss für Industrie und Forschung im Europäischen Parlament hat am 9. Februar den Berichtsentwurf für ein europäisches Datengesetz (Data Act) angenommen.
Mit dem geplanten Datenzugangsgesetz will die EU den Zugang und die Nutzung von Daten regulieren. Von diesen Daten sollen auch Dritte profitieren können, nicht nur die Hersteller. Daher soll es Zugangsmöglichkeiten geben.
„Das Abstimmungsergebnis ist eine verpasste Chance. Der Kompromiss bleibt hinter unseren Erwartungen zurück und schafft erhebliche ungerechtfertigte Zugangsbeschränkungen für Handwerksbetriebe. Diese brauchen jedoch einen einfacheren Zugang zu Daten, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen erforderlich sind“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Die vom Europaparlament nun beschlossene Position zementiere die ohnehin schon privilegierte Stellung des Dateninhabers, indem sie ihm eine exklusive Datenhoheit garantiere. Zudem werde pauschal alle verarbeiteten Daten von der Nutzung ausgeschlossen, wenn sie durch komplexe prioritäre Algorithmen generiert würden, so die Kritik.
„Das betrifft gerade im Handwerk viele Bereiche, etwa den Zugang zu Fahrzeugdaten im Kraftfahrzeuggewerbe. Man muss es leider so sagen: Für viele Gewerke, die mitten im digitalen Wandel stecken, verliert der Data Act damit an Relevanz und bietet wenig Mehrwert gegenüber bestehenden Vertragslösungen“, so Schwannecke. Zusätzlich würden Handwerksbetriebe als Datenempfänger mit zusätzlichen unverhältnismäßigen Pflichten und Haftungsrisiken konfrontiert, die über das bestehende Schutzniveau des Kommissionsentwurfs hinausgingen.
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Stand vom 15.04.2021
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