Schadenrecht „Verbotene“ UPE-Aufschläge bei Tesla: Realität oder Märchen?

Von Rechtsanwalt Joachim Otting 2 min Lesedauer

Die nicht nachvollziehbare Recherche eines Gerichtssachverständigen lässt Versicherer immer öfter Aufschläge auf die UPE bei Tesla-Teilen infrage stellen. Das Vorgehen ist aber mit Blick auf die Rechtslage nicht nachvollziehbar.

Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtundraeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.(Bild:  Otting)
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(Bild: Otting)

Zunehmend wenden Versicherer bei Unfallschäden an einem Tesla gern ein, Aufschläge auf die Unverbindliche Preisempfehlung, kurz UPE, seien nicht zu erstatten, weil Tesla die UPE-Aufschläge verbiete. Als Beweis für diese These wird ein Urteil des LG München I vorgelegt. Darin liest man tatsächlich, der Gerichtssachverständige habe bei Recherchen ermittelt, dass Tesla die Ersatzteilpreise vorschreibe und ein Preisaufschlag nicht erhoben werden dürfe. Wie der Sachverständige bei welchen Recherchen zu dieser Erkenntnis gelangt ist, kann man dem Urteil nicht entnehmen.

Nach Auffassung der »Fahrzeug+Karosserie« kann das auch nicht richtig sein.