Beim TÜV Thüringen können sich Karosseriebetriebe als „Zertifizierte E-Werkstatt“ küren lassen. Das vermittelt den Kunden, aber auch den Mitarbeitern die Gewissheit, dass der Betrieb alles für Arbeitsschutz und Sicherheit getan hat.
Solange die orangefarbenen Kabel unbeschädigt sind, gibt es kein Problem. Doch bei Unfallfahrzeugen ist höchste Vorsicht geboten.
(Bild: Nico Kleemann)
In Karosseriebetrieben wird die Arbeit an verunfallten Elektroautos oder Plug-in-Hybriden schon in naher Zukunft zum Alltag gehören. Dadurch stehen die Unternehmer vor einem Problem: Wer sagt ihnen, ob sie in Sachen Werkstatteinrichtung, Schulung, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung alles richtig machen? Denn bei einem Unfall mit Verletzungsfolge oder einem Brand sollten sie gerichtsfest dokumentieren können, dass sie alle Vorkehrungen für eine sichere Arbeit an Hochvoltfahrzeugen – E-Autos, Plug-ins und Vollhybride – getroffen haben.
Leider gibt es kein allgemeingültiges Regelwerk, das alle Fragen erschöpfend beantwortet. Hier springt nun der TÜV Thüringen in die Bresche. Christian Berger von der TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG erklärt, wie es dazu kam: „Der Anstoß kam von unseren Kunden. Die Autohäuser haben uns gefragt, welche Betreiberpflichten sie beachten müssen und wie sie den Arbeitsschutz sicherstellen können. Daraufhin haben wir das Qualitätssiegel ‚Zertifizierte E-Werkstatt‘ entwickelt.“
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Beim TÜV Thüringen können sich Karosseriebetriebe als „Zertifizierte E-Werkstatt“ küren lassen. Das vermittelt den Kunden, aber auch den Mitarbeitern die Gewissheit, dass der Betrieb alles für Arbeitsschutz und Sicherheit getan hat.
Solange die orangefarbenen Kabel unbeschädigt sind, gibt es kein Problem. Doch bei Unfallfahrzeugen ist höchste Vorsicht geboten.
(Bild: Nico Kleemann)
In Karosseriebetrieben wird die Arbeit an verunfallten Elektroautos oder Plug-in-Hybriden schon in naher Zukunft zum Alltag gehören. Dadurch stehen die Unternehmer vor einem Problem: Wer sagt ihnen, ob sie in Sachen Werkstatteinrichtung, Schulung, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung alles richtig machen? Denn bei einem Unfall mit Verletzungsfolge oder einem Brand sollten sie gerichtsfest dokumentieren können, dass sie alle Vorkehrungen für eine sichere Arbeit an Hochvoltfahrzeugen – E-Autos, Plug-ins und Vollhybride – getroffen haben.
Leider gibt es kein allgemeingültiges Regelwerk, das alle Fragen erschöpfend beantwortet. Hier springt nun der TÜV Thüringen in die Bresche. Christian Berger von der TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG erklärt, wie es dazu kam: „Der Anstoß kam von unseren Kunden. Die Autohäuser haben uns gefragt, welche Betreiberpflichten sie beachten müssen und wie sie den Arbeitsschutz sicherstellen können. Daraufhin haben wir das Qualitätssiegel ‚Zertifizierte E-Werkstatt‘ entwickelt.“
Mit dem Zertifikat kann der Betrieb seinen Kunden, aber auch den eigenen Mitarbeitern nun zeigen, dass er alle Voraussetzungen für eine sichere Arbeit an den E-Autos geschaffen hat. Dadurch lässt sich das Dokument auch gut für Marketingaktivitäten einsetzen.
Die Zertifizierung bezieht den ganzen Betrieb ein
Die Beurteilung beschränkt sich nicht auf die Werkstatt allein, sondern bezieht das gesamte Unternehmen mit ein, und zwar mit folgenden Schwerpunkten:
Unternehmensorganisation,
Kompetenz/Qualifikation der Mitarbeiter,
sicherheitstechnische Voraussetzungen am Arbeitsplatz.
Den größten Raum nimmt die Prüfung der Unternehmensorganisation ein. Die TÜV-Ingenieure untersuchen, ob der Betrieb die notwendigen Genehmigungen für alle angebotenen Dienstleistungen besitzt, welche Prozesse im Umgang mit E-Autos abgearbeitet werden, wie die Verantwortungen und Vertretungsregelungen organisiert sind, ob alle Dokumente richtig abgelegt sowie jederzeit auffindbar sind und vieles mehr.
„Das größte Manko in vielen Betrieben ist die Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation“, berichtet Christian Berger aus der Praxis. Diese ist umso wichtiger, da in vielen Betrieben ja der (einzige) Hochvoltexperte, meist ein jüngerer Mechatroniker, nebenbei gleich für sämtliche Sicherheitsthemen rund um die HV-Technik zuständig ist. „Der Geschäftsführer oder Serviceleiter sollte hier unbedingt eingebunden sein“, rät der TÜV-Experte.
Aber auch in der Werkstatt schauen die Prüfer ganz genau hin: Wie sieht das Kennzeichnungs- und Sicherungskonzept aus? Welche Schutzkonzepte gibt es für Unfallfahrzeuge oder beschädigte Akkus? Neben vielen Pflichtpunkten gibt es auch Empfehlungen, zum Beispiel zu einer Betriebsbegehung zusammen mit der örtlichen Feuerwehr.
Ein Quarantäneplatz ist Pflicht
Insgesamt sind die Anforderungen ziemlich umfangreich: So verlangt der TÜV für die Zertifizierung, dass der E-Arbeitsplatz vom Rest der Werkstatt baulich getrennt ist und ein Quarantäneplatz auf dem Grundstück vorhanden ist. Auch ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 muss im Einsatz sein. Daran dürften manche kleinere Betriebe scheitern, doch in der K&L-Welt gibt es ja durchaus viele große Unternehmen.
Und was kostet die Zertifizierung? Für die Sichtung des Betriebs und die Erstellung des Maßnahmenplans setzt der TÜV Thüringen zwei Manntage an. Die Kosten dafür betragen für einen Standort ab 1.800 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die jährliche Nachprüfung – und natürlich für die Maßnahmen, die der Betrieb anschließend noch umsetzen muss. Für das Audit – also alle Untersuchungen und Beratungsleistungen im Vorfeld – sind Experten der TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH zuständig. Die eigentliche Zertifizierung liegt in den Händen der Zertifizierungsstelle des TÜV Thüringen e. V. Über diese Stelle kann die Prüforganisation das Qualitätssiegel „Zertifizierte E-Werkstatt“ bundesweit anbieten. ■