Auch wenn Mitarbeiter sauer auf ihren Chef sind, dürfen sie Geschäftsdaten nicht einfach kopieren oder klauen. (Bild: © miss irine - stock.adobe.com)
Arbeitsrecht

Datendiebstahl ist kein Bagatelldelikt

Arbeitgeber statten Arbeitnehmer typischerweise mit Arbeitsmitteln wie Arbeitskleidung, Werkzeugen, Schlüsseln, Geschäftsunterlagen wie Kalkulations- und Kundenlisten oder Dienstwagen aus. Spätestens wenn das Arbeitsverhältnis endet, müssen Arbeitnehmer diese wieder herausgeben. Das gilt übrigens auch für Daten.

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