Schadenrecht
Goslar und die Gebrauchtteile: In 2026 genauso wie in 1999
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Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich auch dem Einsatz gebrauchter Ersatzteile gewidmet. Wieder einmal. Denn rechtlich gibt es seit 27 Jahren kaum Veränderungen. Allerdings gibt es vonseiten des BGH Handlungsvorschläge.
Die Gebrauchtteilreparatur stand mal wieder auf der Tagesordnung des Verkehrsgerichtstages in Goslar. Angeschoben von Versicherern, die das Thema treiben, sei es aus ökologischer oder auch nur ökonomischer Überzeugung, sei es, weil Berichtspflichten Richtung Brüssel ökologische Themen brauchen, wurde diskutiert. Und das Ergebnis unterscheidet sich inhaltlich in nichts von dem Ergebnis aus dem Jahr 1999. Rechtlich ist nichts dagegen einzuwenden, aber wo sind die Teile, wo ist die Infrastruktur?
Setzt man die Qualitätssicherung voraus, geht der Einsatz von Gebrauchtteilen rechtlich in Ordnung. Denn der Grundsatz des Schadenrechts lautet, dass es hinterher so sein muss, wie es vorher war. Wenn Tür und Kotflügel vorher fünf Jahre alt waren und durch fünf Jahre alte intakte Gebrauchtteile ersetzt werden, ist es hinterher, wie es vorher war. Im Vergleich zu 1999 ist es heute auch möglich, alle ausgebauten Teile mit einem QR-Code zu versehen, der zeigt, aus welchem Fahrzeug (Baujahr, Laufleistung) es ausgebaut wurde.
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