Schadenrecht BGH: Geschädigte sollen Mietwagentarife vergleichen

Von Rechtsanwalt Joachim Otting 2 min Lesedauer

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Der BGH hat sich gegen die Anwendung eines „Mietwagenrisikos“ auf den Mietwagentarif ausgesprochen. Geschädigte sollen bei der Anmietung wirtschaftlich vorgehen.

Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtundraeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.(Bild:  Otting)
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Die Zahlung der im Hinblick auf den Tarif ungekürzten Mietwagenkosten Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Rückforderungsansprüche des Geschädigten gegen den Vermieter an den Versicherer: Diese an das vom BGH entwickelte „Werkstattrisiko“ angelehnte Variante fand bei den Amtsgerichten mehr und mehr Zustimmung. Der BGH hat dem jedoch mit seinem aktuellen Urteil vom 19.05.2026 - VI ZR 67/25 einen Riegel vorgeschoben.

Er ist weiterhin der Auffassung, dem Geschädigten sei es ein Leichtes, im Vorfeld der Anmietung Mietwagenpreise zu vergleichen. Und das müsse er tun, wenn dazu vor der Anmietung genug Zeit verbleibe.