Nicht nur mit Restaurierungsbetrieben oder Fahrzeughändlern kann es aus Sicht eines Oldiebesitzers zum Streit kommen. Der „Schuldige“ kann auch der Sachverständige sein, wie Anwalt und Autorechtsexperte Elmar Fuchs verrät.
Die Abwicklung von Unfallschäden wird immer komplizierter. Schadenportale sollen nun die Abläufe vereinfachen, die Regulierung beschleunigen und helfen, Geld zu sparen.
Wie so viele andere Gerichte auch, hält das Amtsgericht Freiberg die BVSK-Honorarbefragung für eine taugliche Schätzgrundlage für das Grundhonorar eines Sachverständigen.
Die wachsenden Begehrlichkeiten bezüglich Oldtimer rufen auch immer häufiger Betrüger auf den Plan. Der Oldtimerkongress Recht & Schaden zeigte, wie man Betrugsversuche entlarven und welche rechtlichen Schritte der Oldtimerbesitzer gehen kann.
Wo hohe Preise und satte Gewinne locken, sind Fälschungen nicht weit. Der Handel mit klassischen Fahrzeugen macht da keine Ausnahme. Wie man Betrügern auf die Schliche kommt, analysierte der Oldtimerkongress „Recht & Schaden“.
Die Frage der erforderlichen Sachverständigenkosten ist nach wie vor bei der Regulierung von Unfallschäden ein Streitthema und kaum eine Sachverständigenrechnung bleibt ungekürzt. Dabei wird von den meisten Gerichten die BVSK-Honorabefragung als Schätzgrundlage anerkannt.
Die BVSK-Honorarbefragung eignet sich als Schätzgrundlage, um ein angemessenes Sachverständigenhonorar zu ermitteln. Ein Urteil des Amtsgerichts Olpe hat das erneut bestätigt.
Mit einer Entscheidung vom 12.12.2017 hat das Amtsgericht Chemnitz die BVSK-Honorarbefragung 2015 als taugliche Schätzgrundlage für die Ermittlung eines angemessenen Sachverständigenhonorars bestätigt.