Fahrer-ÜberwachungDatenschützer geben Entwarnung wegen Kameras im Auto
Quelle: dpa
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Datenschützer sehen bei der neuen Innenraumüberwachung in Autos keinen generellen Verstoß gegen den Datenschutz. Die gesetzlichen Regeln auf EU-Ebene sollen die Zahl tödlicher Unfälle verringern. Doch das Assistenzsystem hat großes Potenzial zu nerven.
In den Cockpits aktueller Fahrzeuggenerationen überwacht eine Kamera die Aufmerksamkeit der Fahrer. Das gefällt nicht jedem.
(Bild: Mercedes-Benz)
Die obersten Datenschützer in Deutschland sind Befürchtungen entgegengetreten, dass die neu eingeführte Innenraumüberwachung in modernen Fahrzeugen grundsätzlich gegen den Datenschutz verstößt. Ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufrieden damit, dass nach den EU-Vorschriften die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte er.
Seit dem 1. Juli müssen Neufahrzeuge in der Europäischen Union mit einer automatischen Aufmerksamkeitsüberwachung ausgestattet sein. Dies war in sozialen Medien unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ stellenweise auf scharfe Kritik gestoßen. Bei dem Advanced Driver Distraction Warning, kurz ADDW, handelt es sich um ein kamerabasiertes System, das mithilfe von Infrarotsensoren das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers scannt. Weicht der Blick zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm.
Der Behördensprecher verwies darauf, dass die Einhaltung der Regeln durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden können. Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Zwangsmaßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen.
Experte sieht Sicherheitsgewinn
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik (AZT) halten automatische Aufmerksamkeitsdetektoren prinzipiell für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus“, sagte Praxenthaler.
Preislich hält sich das System im Rahmen. Experten schätzen die Kosten für Material und Herstellung auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat aber weitere Sicherheitssysteme vorgeschrieben, etwa den Notbremsassistenten, die Rückfahrkamera, die Blackbox zur Aufzeichnung von Unfalldaten oder die digitale Reifendruckkontrolle. Dazu kommen die Kosten für die Absicherung gegen Cyberangriffe. Die lange Liste kann schnell Mehrkosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk verursachen.
ADDW ist Teil des Projekts „Vision Zero“ der Europäischen Union, also dem Ziel, bis zum Jahr 2038 die Zahl der Verkehrstoten drastisch zu senken. Um der Vision von null Verkehrsopfern möglichst nahezukommen, wurden vor Jahren bereits Geschwindigkeitsassistenten in modernen Autos Pflicht, die Alarm geben, wenn eine Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien – allen voran die illegale Smartphone-Nutzung am Steuer.
Funktion der Innenraum-Überwachung
ADDW ist ein kamerabasiertes System, das mithilfe von Infrarotsensoren das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers scannt. Weicht der Blick zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarot-Technik funktioniert zumindest in der Theorie auch im Dunkeln oder durch Sonnenbrillen hindurch.
Manche Automobilhersteller setzen auch die aufwendigere Radartechnik ein, um etwa zurückgelassene Kleinkinder im Auto zu entdecken. Allerdings ist die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die Innenraum-Überwachung ist permanent aktiv, aber die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der EU sind eng definiert. Das ADDW ist als geschlossenes System (Closed-Loop) definiert. Das bedeutet:
Die Bilddaten werden in Echtzeit rein lokal im Fahrzeug verarbeitet. Sobald das System eine Warnung ausgegeben (oder verworfen) hat, müssen die Rohdaten sofort und unwiderruflich gelöscht werden.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind illegal.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung wurde ausdrücklich verboten. Das ADDW-System erkennt nicht, wer hinter dem Steuer sitzt.
Warum gibt es trotz des Sicherheitsgewinns so viel Kritik?
Der Gesetzgeber erlaubt es, die Innenraum-Überwachung über die Fahrzeugeinstellungen zu deaktivieren. Doch wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA), der bei Tempoverstößen nervtötend warnt, muss sich das ADDW-System bei jedem Motorstart automatisch wieder aktivieren. Ein dauerhaftes Abschalten ist legal nicht möglich.
Die Frustration mit der Innenraum-Überwachung hat auch damit zu tun, dass etliche Fahrzeugsysteme extrem sensibel kalibriert sind. Ein kurzer Blick zur Seite in die Landschaft, das Suchen des Lieblingssongs auf dem Touchscreen oder der Blick nach hinten zu den Kindern führt schnell zu ununterbrochenem Piepen. Tester beschreiben das System teils als extrem ermüdend und frustrierend, weil es normales menschliches Verhalten bestrafe.
Stand: 08.12.2025
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Die Kritik richtet sich zugleich gegen das Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, den Blick auf der Straße zu lassen, verbauen die Hersteller immer größere Touchscreens. Wer die Klimaanlage, die Sitzheizung oder das Radio in verschachtelten Untermenüs suchen muss, wird zwangsläufig abgelenkt. Das Auto zwingt den Fahrer zum Wegschauen – und das ADDW-System piept ihn anschließend dafür an.