Die Entscheidung über eine Beilackierung von angrenzenden Teilen kann nur vom ausführenden Lackierfachmann anhand der von ihm gespritzten Farbmuster getroffen werden, sagt das AZT. Die Verbände sind damit nicht einverstanden
Ob beilackiert werden muss oder nicht, soll nach dem Willen des AZT erst das Musterblech zeigen.
(Foto: Archiv)
Schon seit Langem sind sich die an der Unfallinstandsetzung beteiligten Parteien Versicherung, Sachverständige und Verbände uneinig bezüglich der „Erforderlichkeit der Beilackierung von Fahrzeugen in einem angrenzenden Karosserieteil“. Das Allianz Zentrum für Technik AZT hatte im Februar eine Pressemeldung herausgegeben, mit der die Verbände nicht einverstanden sind.
Das Merkblatt „Unterschiede zwischen Serien- und Reparaturlackierung“, das die IFL (Interessengemeinschaft Fahrzeugtechnik und Lackierung) gerade umfassend überarbeitet hat, führt sehr deutlich aus, dass insbesondere bei modernen Farbtönen eine Beilackierung so gut wie unumgänglich ist, um Farbunterschiede für das Auge unsichtbar zu machen. Nach Aussagen von Lackierfachleuten muss in den meisten Fällen bei Zwei-, Drei- und Vierschicht-Metallic-Farbtönen beilackiert werden. Nur so könne man ein optisch einwandfreies Ergebnis und somit den vor dem Schaden vorhandenen Zustand wieder herstellen.
Das versicherungsnahe Allianz Zentrum für Technik (AZT) hingegen hat bereits in einem AZT-Merkblatt aus dem Jahr 2008 (Merkblatt für Ausbesserungen für Uni- und Effektlackierungen) festgestellt, dass „die Entscheidung über eine Beilackierung von angrenzenden Teilen vom ausführenden Lackierfachmann anhand der von ihm gespritzten Farbmuster getroffen wird. Diese Entscheidung ist, soweit dies möglich und zumutbar ist, mit dem Auftraggeber, dem Sachverständigen oder der Versicherung abzusprechen.“
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Stand vom 15.04.2021
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