Schadenrecht Die Kosten der farbangleichenden Beilackierung bei Kaskoschäden

Von Rechtsanwalt Joachim Otting 2 min Lesedauer

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Bei Kaskoschäden sind die Kosten für die farbangleichende Beilackierung meist eine Position, die die Versicherer nicht bezahlen wollen. Die BGH-Rechtsprechung führt bei Diskussionen aber eine Orientierung an – das Haftpflichtrecht.

Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtund­raeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.(Bild:  Otting)
Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtund­raeder.de) informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.
(Bild: Otting)

Oftmals verweigern Kaskoversicherer die Erstattung der Kosten einer farbangleichenden Beilackierung mit der lakonischen Begründung, bei Kaskoschäden sei das eben so. In aller Regel ist das jedoch unzutreffend. Ausgenutzt wird dabei nur ein „Wenn das alle sagen, wird es wohl stimmen“-Effekt.

Kaskorecht ist Vertragsrecht. Und so muss im Vertrag nachgelesen werden, ob dort etwas zu den Beilackierungskosten geregelt ist. Solche Regelungen mag es geben, doch bisher hat der Verfasser dieses Beitrags noch keinen Kaskovertrag mit einem Ausschluss der Beilackierungskosten gesehen.