Apps, digitale Prozesse, Bilderkennung, Prüfberichte – die Digitalisierung kommt immer mehr in der Branche der Kfz-Sachverständigen an. Die müssen versuchen, die vorhandenen und künftigen Tools bestmöglich für ihre Arbeit zu nutzen. Denn auch bei der Erstellung eines Gutachtens wird Effizienz immer wichtiger.
Die Zeiten des Klemmbretts sind vorbei – Kfz-Sachverständige müssen digitale Tools bestmöglich nutzen.
(Bild: Wenz)
Können digitale Hilfsmittel bereits heute die Erfahrung des Kfz-Sachverständigen ersetzen? Und wenn ja, in welchem Umfang – hat der Sachverständige ausgedient? Welchen Einfluss hat KI auf den Veränderungsprozess, und wie gehen Gerichte mit Prüfberichten um, die mittels KI erstellt wurden – haben diese Beweiswert?
Diesen und weiteren Fragen geht das diesjährige Kfz-Sachverständigen Forum im Vogel Convention Center (VCC) nach. Unter dem Motto „Der digitalisierte Sachverständige – Mensch oder Automat, natürliche oder künstliche Intelligenz?“ trifft sich die Branche am 31. März 2022 in Würzburg. Unterstützt wird die Veranstaltung der Fachmedien »Fahrzeug+Karosserie« und »kfz-betrieb« sowie dem Kooperationspartner Autorechtaktuell von den Sponsoren DAT und GTÜ.
Sachverständige, Werkstätten und letztlich auch geschädigte Pkw-Halter müssen sich zunehmend mit einem Problem herumschlagen: Versicherungen, beziehungsweise deren Prüfdienstleister, zweifeln die Inhalte von Schadengutachten an. Die Grundlage hierfür sind die sogenannten „Prüfberichte“ der Prüfdienstleister.
Für Sachverständige und Werkstätten bedeutet das neben dem Ärger in erster Linie Mehrarbeit. Denn die Zweifel müssen durch oft aufwendige Stellungnahmen beseitigt werden; und das, obwohl man aufgrund mehrerer Gerichtsurteile bis hin zum BGH weiß, dass Prüfberichte in der Schadenabwicklung irrelevant sind – umso mehr, wenn diese rein digital aufgrund von Fotos erstellt wurden.
Doch die Digitalisierung wird auch vor der Sachverständigenbranche nicht halt machen. Auch Kfz-Sachverständige werden künftig digitale Tools nutzen (müssen), um ihre eigenen Kalkulationen zu überprüfen beziehungsweise ihre Gutachten effizienter zu erstellen. Und damit kommt eine neue Herausforderung auf die Branche zu: Mit fortschreitender Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Prozessabläufen sind die maßgeblichen wettbewerbsrechtlichen Spielregeln zu beachten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und dies gilt auch für digitale Techniken und deren Bewerbung im Sachverständigenwesen.
Wahrheit und Klarheit seien nach wie vor die Maßstäbe, die es zu beachten gelte, erklärt Dr. Andreas Ottofülling, Leiter der Wettbewerbszentrale Büro München. Andernfalls drohen Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche von Mitbewerbern oder klagebefugten Verbänden. Und ab Ende Mai 2022 gibt es erstmals nach über 100 Jahren UWG sogar einen Schadenersatzanspruch, den Verbraucher geltend machen können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In seinem Vortrag beim Kfz-Sachverständigen Forum wird Ottofülling anhand von Praxisbeispielen auch auf diesen Paradigmenwechsel eingehen. Darüber hinaus legt BGH-Richter Dr. Oliver Klein dar, wie er die Situation im digitalisierten Sachverständigenwesen einschätzt.
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