Künftig können Handwerksorganisationen (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Innungsverbände auf Landes- und Bundesebene, Handwerkskammern) auch virtuell Sitzungen und Abstimmungen im Umlaufverfahren durchführen.
Auf Initiative des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) setzte sich der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) für eine Änderung der Handwerksordnung (HwO) ein. Am heutigen Mittwoch trat das entsprechende Gesetz mit der Veröffentlichung im Bundesgesetz nun in Kraft.
Der Wunsch nach Änderung des HwO bestand schon länger. Durch die Coronakrise entstand jedoch akuter Handlungsbedarf, weil Sitzungen der Verbände und Innungen aktuell nur noch virtuell möglich, ihre Beschlüsse aber nach Stand der alten Fassung nicht rechtsgültig sind. Allen voran Kfz-Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk hatte sich deshalb für die Änderung eingesetzt.
Die Änderungen betreffen auch die Meisterprüfungsausschüsse. Die Handreichung des Zentralverbands Deutschen Handwerks (ZDH) zu virtuellen Gremiensitzungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren wird derzeit überarbeitet und dann zur Verfügung stehen, so der ZDK.
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Stand vom 15.04.2021
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