Onlineforum Werkstattrecht Haftpflichtschäden in der Werkstatt

Von Konrad Wenz

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Am 24. November 2020 führt »Fahrzeug+Karosserie« zum dritten Mal das „Onlineforum Werkstattrecht“ durch. Es geht um das Schadenersatzrecht im Haftpflichtfall und das Vertragsverhältnis von Kunde, Versicherung und Werkstatt.

(Bild: Wenz)

Laienhaft ist eigentlich alles klar: Nach einem fremdverschuldeten Unfall sind der Verursacher bzw. dessen Versicherer ersatzpflichtig. § 249 BGB regelt den Umfang dieses Schadenersatzanspruchs. Und obwohl der Gesetzgeber dies eindeutig formuliert hat, gibt es immer wieder Streit mit der zur Regulierung verpflichteten Haftpflichtversicherung.

Und obwohl der Gesetzgeber es für den Laien so deutlich formuliert hat, kommt es bei der Schadenabwicklung immer wieder zum Streit. Das gilt besonders, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, der vom Geschädigten in die Werkstatt gebracht wird. Oft ist in diesen Fällen die Eintrittspflicht der Versicherung des Schädigers unstrittig – die Geister scheiden sich allerdings im Detail. Da ist es tatsächlich so, dass die zur Zahlung verpflichtete Versicherung bestimmte Positionen aus der Rechnung, wie etwa die Beilackierung, nicht bezahlen will.

Nur mit Anwalt

Ob eine Kürzung berechtigt ist oder nicht, darüber streiten sich die Parteien dann oft vor Gericht. Häufig sitzt zwischen den Stühlen der eigentlichen Kontrahenten eine Werkstatt. Dabei steht sie in der Regel in keinerlei Vertragsverhältnis zur zahlungspflichtigen Versicherung.

Wie es genau um dieses Vertragsverhältnis bestellt ist, und welche Rechte bzw. Pflichten sich daraus für die Parteien ergeben, wird Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer der Kanzlei Voigt Rechtsanwälte GmbH, während des Onlineforums Werkstattrecht am 24. November 2020 erläutern.

Rechtsanwalt Matthias Nickel wird indes den § 249 BGB näher beleuchten und anhand von Beispielurteilen deutlich machen, dass der Willkür der Versicherer durchaus Grenzen gesetzt sind. Grundsätzlich plädieren beide Anwälte dafür, im Haftpflichtfall von Anfang an einen Rechtsanwalt in die Unfallschadenabwicklung einzuschalten. Viel zu selten würden Kunden davon Gebrauch machen und Werkstätten dies nicht empfehlen.

Die Folge sind häufig Rechnungskürzungen. Was Betriebe tun können, wenn bildlich gesehen das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Rechnung gekürzt wird, darüber diskutieren ZKF-Präsident Peter Börner und »F+K«-Chefredakteur Konrad Wenz am 24.11.2020. Die Lösung: SOS-Rechnungskürzung. Was sich dahinter genau verbirgt, erfahren die Teilnehmer am 24.11.2020 ab 15:00 Uhr. Seien Sie dabei – Anmeldung unter: www.b2b-wissen-automotive.de

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