Corona-Hilfen Kfz-Betriebe benötigen finanzielle Unterstützung

Von Henning Hamann, Geschäftsführer Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

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Laut einer Branchenumfrage der auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH unter fast 200 Teilnehmern der Kfz-Branche, hat schon ein Großteil der Betriebe finanzielle Hilfen in Anspruch genommen.

Schon fast die Hälfte der Betriebe hat laut der Branchenumfrage von Kanzlei Voigt Rechtsanwaltskanzlei GmbH finanzielle Hilfen in Anspruch genommen.
Schon fast die Hälfte der Betriebe hat laut der Branchenumfrage von Kanzlei Voigt Rechtsanwaltskanzlei GmbH finanzielle Hilfen in Anspruch genommen.
(Foto: Rehberg / »kfz-betrieb«)

Etwa 43 Prozent aller Reparaturbetriebe haben bereits finanzielle Soforthilfen von Bund und Land in Anspruch genommen. Bei Karosserie- und Lackierbetrieben lag der Anteil nur geringfügig höher als bei Marken- und Freien Werkstätten. Der Anteil der Betriebe mit Partnerverträgen eines Kfz-Versicherers oder Schadensteuerers lag mit 40 Prozent deutlich niedriger als bei Betrieben ohne entsprechende Vereinbarung (45 Prozent). Von den befragten Kfz-Sachverständigen gaben 30 Prozent an, bereits finanzielle Soforthilfen beantragt zu haben. In knapp 15 Prozent aller Anträge auf Soforthilfe erfolgten bereits Auszahlungen oder wurden angekündigt. Dies sind die Ergebnisse einer Branchenumfrage der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH unter rund 200 Betrieben.

Demnach wurden Anträge auf Soforthilfe recht homogen und von allen Befragten etwa gleichermaßen gestellt. Bei der Frage nach beantragter Kurzarbeit zeigt sich ein deutlich zerklüfteteres Bild: Während 78 Prozent aller Markenwerkstätten und sogar 83 Prozent aller Karosserie- und Lackierbetriebe bereits einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt haben, ist das bei den freien Werkstätten lediglich zu 57 Prozent und bei Kfz-Sachverständigen nur zu 25 Prozent der Fall.

Nur fünf Prozent aller befragten Betriebe haben bislang einen Leistungsantrag bei ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung gestellt. 20 Prozent der Anträge befinden sich noch im Status der Prüfung, 80 Prozent der Anträge wurden bereits abgelehnt. Das wiederum verwundert nicht, da behördliche Allgemeinverfügungen zur Schließung von Reparaturbetrieben nicht bekannt sind. Ob Versicherungsschutz im Einzelfall in Frage kommt, weil aufgrund einer Masseninfektion einzelne Betriebe vollständig von den Gesundheitsämtern geschlossen wurden, bedarf indes jeweils einer Prüfung im Einzelfall. Von den befragten Kfz-Sachverständigen hat keiner einen entsprechenden Antrag gestellt.

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