Laut einer Branchenumfrage der auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH unter fast 200 Teilnehmern der Kfz-Branche, hat schon ein Großteil der Betriebe finanzielle Hilfen in Anspruch genommen.
Schon fast die Hälfte der Betriebe hat laut der Branchenumfrage von Kanzlei Voigt Rechtsanwaltskanzlei GmbH finanzielle Hilfen in Anspruch genommen.
(Foto: Rehberg / »kfz-betrieb«)
Etwa 43 Prozent aller Reparaturbetriebe haben bereits finanzielle Soforthilfen von Bund und Land in Anspruch genommen. Bei Karosserie- und Lackierbetrieben lag der Anteil nur geringfügig höher als bei Marken- und Freien Werkstätten. Der Anteil der Betriebe mit Partnerverträgen eines Kfz-Versicherers oder Schadensteuerers lag mit 40 Prozent deutlich niedriger als bei Betrieben ohne entsprechende Vereinbarung (45 Prozent). Von den befragten Kfz-Sachverständigen gaben 30 Prozent an, bereits finanzielle Soforthilfen beantragt zu haben. In knapp 15 Prozent aller Anträge auf Soforthilfe erfolgten bereits Auszahlungen oder wurden angekündigt. Dies sind die Ergebnisse einer Branchenumfrage der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH unter rund 200 Betrieben.
Demnach wurden Anträge auf Soforthilfe recht homogen und von allen Befragten etwa gleichermaßen gestellt. Bei der Frage nach beantragter Kurzarbeit zeigt sich ein deutlich zerklüfteteres Bild: Während 78 Prozent aller Markenwerkstätten und sogar 83 Prozent aller Karosserie- und Lackierbetriebe bereits einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt haben, ist das bei den freien Werkstätten lediglich zu 57 Prozent und bei Kfz-Sachverständigen nur zu 25 Prozent der Fall.
Nur fünf Prozent aller befragten Betriebe haben bislang einen Leistungsantrag bei ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung gestellt. 20 Prozent der Anträge befinden sich noch im Status der Prüfung, 80 Prozent der Anträge wurden bereits abgelehnt. Das wiederum verwundert nicht, da behördliche Allgemeinverfügungen zur Schließung von Reparaturbetrieben nicht bekannt sind. Ob Versicherungsschutz im Einzelfall in Frage kommt, weil aufgrund einer Masseninfektion einzelne Betriebe vollständig von den Gesundheitsämtern geschlossen wurden, bedarf indes jeweils einer Prüfung im Einzelfall. Von den befragten Kfz-Sachverständigen hat keiner einen entsprechenden Antrag gestellt.
(ID:46508330)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.