Der BVdP-Vorstand verzichtet in 2020 auf einen eheblichen Teil der Mitgliedsbeiträge: Sönke Neubauer, Reinhard Beyer, Markus Stegmann (v. l.)
(Bild: BVdP)
Der Vorstand des Bundesvervand der Partnerwerkstätten (BVdP) hat über ein Sofortmaßnahmenpaket für BVdP-Mitgliedsbetriebe entschieden.
Das Paket umfasst Erleichterungen und Unterstützungsmaßnahmen für die Mitglieder des BVdP, die der Verband im Laufe der nächsten Tage einzeln vorstellen will.
Die erste Maßnahme ist finanzieller Natur und hilft soll dem Betrieb bei der Erhaltung von Liquidität und Investitionsfähigkeit helfen.
„Um den Mitgliedern im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Sicherung ihrer Liquidität und Investitionsfähigkeit zu helfen, werden wir auf Kosten eines für den BVdP ausgeglichenen Haushalts die Beiträge im laufenden Jahr 2020 drastisch reduzieren. Die Leistungen bleiben gleich“, heißt es vom BVdP-Vorstand.
Im Detail geht es zunächst um folgende Maßnahmen:
Für das Jahr 2020: Die Halbierung des Mitgliedbetrags, also 500 € statt 1.000 €
Die geplanten Einzüge für das erste Quartal (bis 31. März) erfolgen noch regulär. Die restliche Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen will der Verband ins vierte Quartal 2020 verschieben. Das Ergebnis dieser Maßnahme soll darauf hinauslaufen, dass ein Mitgliedsbetrieb für das Jahr 2020 insgesamt 500 € Beitrag bezahlt hat.
Ab April bis Dezember 2020: Die Halbierung des monatlichen Beitrags für die Teilnahme an Best Practice Zirkeln, also 40 € statt 80 € monatlich.
Ab April bis Dezember 2020: Die Halbierung des monatlichen Beitrags für die Teilnahme an der Leistungsmarke m.o.r.e, also 100 € statt 200 € monatlich.
In Summe beträgt die Entlastung für einen Betrieb damit bis zu 1.760 Euro. Der BVdP gewähre diese Entlastung ohne späteren Ausgleich und stärke dadurch die Liquidität und Investitionsfähigkeit der Betriebe, heißt es in der Mitteilung an die Mitglieder.
Der BVdP-Vorstand ist sich dessen bewusst, dass diese Entlastungen nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein sind. Aber der Verband wolle einen Beitrag dazu leisten, dass die Betriebe in diesen schwierigen Zeiten die größtmögliche Unterstützung bekommen.
Da diese außerordentlichen Maßnahmen den Haushaltsplan 2020 des BVdP drastisch belasten werden, gelten sie vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Hauptversammlung 2020, die vermutlich im Oktober stattfinden wird, heißt es in der Mitteilung des Verbands.
Stand vom 15.04.2021
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